Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz nach elternzeit bei erneuter ss in leih- und zeitarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsschutz nach elternzeit bei erneuter ss in leih- und zeitarbeit

little-assassin

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hallo frau bader, ich habe eine frage: in einem monat endet meine elternzeit bin aber bereits wieder im2ten monat schwanger. jetzt würde mich interessieren wie es mit dem kündigunsschutz aussieht auch wenn das unternehmen (leih und zeitarbeit) keine anstellung für mich hat? ich weiß in "normalen" unternehmen würde wieder der alte schutz greifen, wie sieht es jetzt aus, was hab ich zuerwarten?? mfg diana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ihr Vertragspartner ist die Zeitarbeitsfirma. Wenn diese Sie wegen der Schwangerschaft nicht entleihen kann,ist das deren Problem. Sie haben Kündigungsschutz. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Das ist bei einer Leihfirma nicht anders! Du stehst ab Bekanntgabe der Schwangerschaft unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes! Wenn die Firma zur Zeit keine "Stelle" für dich hat, kann sie dir eine andere suchen, auch eine "weniger anspruchsvolle", muss dich aber mit dem "alten Lohn" bezahlen. Gleiches gilt, wenn sie gar keinen Job für dich haben. Auch dann bekommst du den alten Lohn. Gruß Sabine


peekaboo

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Was steht in Deinem Arbeitsvertrag drinnen? Bei mir war es damals so, daß meine Anstellung in der Zeitarbeitsfirma mit dem "Weitervermittlungsvertrag" gekoppelt war. Und als diese Fa. keine Verwendung mehr für mich hatte, endete mein Vertrag. LG Peeka


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