Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Mich interessiert ab wann mein jetziger AG mich kündigen kann nachdem ich im Juli wieder aus der 2-jährigen Elternzeit in meinen Job zurück komme?? Gibt es nach der Elternzeit noch eine gewisse Zeit an Kündigungsfrist?? Meine Filiale hat weniger als 15 Mitarbeiter, das Unternehmen an sich ist riesengroß. Der AG ist nämlich grade fleissig dabei alle "Alten Mitarbeiter" zu entlassen um das Team zu verjüngen - eine echte Unverständlichkeit meinerseits!!! Ich habe richtig Bammel die nächste zu sein, zumal ich die Letzte der "Alten Besatzung" bin alle anderen wurden schon "ausgetauscht"!!! Danke für Ihre Antwort!
Hallo, grds. ab dem ersten Arbeitstag, aber unter Berücksichtigung des KSchG (er braucht also einen Grund). Heißt, Sie können/ müssen sich direkt mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Liebe Grüsse, NB
desireekk
Der AG kann am ersten Arbeitstag zu den normalen vertraglichen Bedinungen kündigen. Gibt es einen Betriebsrat? Selbst wenn nicht: Kündungsschutzklage einreichen (geht auch ohne Anwalt), gerade dann, wenn bekannt und quasi nachweisbar ist, dass er aktiv austauschen will. Selbst wenn das die Kündigung meist nicht wirklich aufhebt: es wird mehr Abfindung geben :-) Oder gibt es einen Betriebsrat? Viele Grüße Désirée
IngoAC
Moin, beantrage doch erst einmal dein 3. Jahr Elternzeit und versuche dort in Teilzeit in Elternzeit wieder anzufangen, evtl. hat sich die lage danach wieder beruhigt. LG Ingo
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