Kann mich mein Arbeitgeber rechtmäßig nach Beendigung meiner Elternzeit kündigen, wenn es Kollegen gibt die für den Zeitraum meiner Elternzeit befristet eingestellt wurden bzw. das gleiche machen wir ich und aber keine Kinder etc. haben (gleiche Qualifikation und kürzere Betriebszugehörigkeit)?
Normalerweise müssten diese Kollegen doch vor mit entlassen werden wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen?
von
nadin880
am 03.08.2012, 14:00
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach Elternzeit
Hallo,
nach der EZ gilt der normale Kü-Schutz. Der AG muss bei eienr betreibsbedingten Kündigung unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien auswählen: Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen u Behinderung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2012
Antwort auf:
Kündigungsschutz nach Elternzeit
Nach der EZ gibt es keinen Kündigungsschutz!
Die Sozialauswahl sollte wie sonst auch erfolgen.
Habt ihr einen Betriebsrat?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.08.2012, 20:07