TanteInge
Hallo Frau Bader, meine Frage steht im Betreff. Vielen Dank im Voraus! LG Tante Inge
Hallo, nur im normalen Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nö, es sei denn man ist dann schon wieder schwanger :-) Am ersten Tag darf gekündigt werden, aber nicht vorher, Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
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