TanteInge
Hallo Frau Bader, meine Frage steht im Betreff. Vielen Dank im Voraus! LG Tante Inge
Hallo, nur im normalen Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nö, es sei denn man ist dann schon wieder schwanger :-) Am ersten Tag darf gekündigt werden, aber nicht vorher, Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, gerade hab ich gelesen, daß ein Antrag auf Teilzeit bei mir nicht möglich ist, da mein Chef nur noch 2 Teilzeitkräfte hat (ohne mich) - ein kleines Büro - ohne Tarifverträge. ok Da er mich eigentlich auch nicht zurückhaben möchte (nach fünf Jahren EU, endet im Oktober, er muß dann angeblich eine Kollegin kündigen) befürchte ic ...
ich bin noch bis 30.September in Elternzeit, ich habe nur ein Jahr genommen, mein Arbeitgeber wollte mir kurz vor dem Mutterschutz die Gehaltsklasse kürzen von K4 auf K3 trotz gleichem arbeitsaufwandes, ich habe mich geweigert und nichts unterschrieben, nun habe ich bedenken das der Arbeitgeber nach der Elternzeit wieder darauf drängt, Wie sieht e ...
Sehr geehrte Frau Bader! Mich interessiert ab wann mein jetziger AG mich kündigen kann nachdem ich im Juli wieder aus der 2-jährigen Elternzeit in meinen Job zurück komme?? Gibt es nach der Elternzeit noch eine gewisse Zeit an Kündigungsfrist?? Meine Filiale hat weniger als 15 Mitarbeiter, das Unternehmen an sich ist riesengroß. Der AG ist näml ...
Kann mich mein Arbeitgeber rechtmäßig nach Beendigung meiner Elternzeit kündigen, wenn es Kollegen gibt die für den Zeitraum meiner Elternzeit befristet eingestellt wurden bzw. das gleiche machen wir ich und aber keine Kinder etc. haben (gleiche Qualifikation und kürzere Betriebszugehörigkeit)? Normalerweise müssten diese Kollegen doch vor mit ent ...
hallo frau bader, ich habe eine frage: in einem monat endet meine elternzeit bin aber bereits wieder im2ten monat schwanger. jetzt würde mich interessieren wie es mit dem kündigunsschutz aussieht auch wenn das unternehmen (leih und zeitarbeit) keine anstellung für mich hat? ich weiß in "normalen" unternehmen würde wieder der alte schutz greifen, ...
Sehr geehrte Frau Bader, soweit mir bekannt besteht nach der Elternzeit ein Kündigungsschutz von 4 Monaten. Mein Unternehmen - indem ich eigentlich zurückgehen sollte - spielt mit dem Gedanken, mich zu kündigen ( BuschFunk). Jetzt bin ich im Juli 11 Jahre im Unternehmen. Werden zu den 4 Monaten Kündigungsschutz( die nach der Elternzeit bestehen ) ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld