Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz nach Elternzeit

Frage: Kündigungsschutz nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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ich bin noch bis 30.September in Elternzeit, ich habe nur ein Jahr genommen, mein Arbeitgeber wollte mir kurz vor dem Mutterschutz die Gehaltsklasse kürzen von K4 auf K3 trotz gleichem arbeitsaufwandes, ich habe mich geweigert und nichts unterschrieben, nun habe ich bedenken das der Arbeitgeber nach der Elternzeit wieder darauf drängt, Wie sieht es mit der Arbeit nach der Elternzeit aus? Darf mir mein Arbeitgeber das Gehalt kürzen? Kann er mich nach der Elternzeit kündigen, wenn ja wann?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, keinem AN, egal ob Elternzeit oder nicht, darf einfach so das Gehalt gekürzt werden. Ist es vielleicht eine Änderungs-Kündigung? Die darf er dann auch wieder aussprechen. Ob die wirksam ist, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Liebe Grüsse, NB


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