Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz-Beschäftigungsverbot

Frage: Kündigungsschutz-Beschäftigungsverbot

ayda

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Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mich im BV befinde gilt dann der normale Kündigungsschutz und bin daher wie alle anderen AN mit gleichen Bedigungen kündbar..oder habe ich einen erhöhten (wenn wie sieht der aus)Kündigungsschutz..oder bin gar unkündbar? Vielen Dank


Sternenschnuppe

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Unkündbar solange die Firma existiert solange Du schwanger bist oder in Elternzeit. Ok, brichst Du ein und stehlen den Firmentresor zählt das nicht, aber sonst ja.


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