..Bambi..
Sehr geehrte Frau Bäder, ich habe die Tage von meinem Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Ich darf nicht länger als vier Stunden am Tag arbeiten. Ich bin einmal für 1700 Euro angestellt und hab über den selben Betrieb noch einen 450 Euro Job. Bezieht sich das BV nur auf den Hauptjob? Mein Chef hat schon gesagt er bezahlt den 450 Euro Job nicht weiter. Kann er das machen? Ich bin davon ausgegangen das der Kündigungsschutz auch da garantiert ist. Müsste ich die Stunden vom 450 Euro Job noch oben drauf arbeiten oder müsste mir mein Arzt dafür noch ein extra BV ausstellen? Vielen Dank vorab. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Liebe Grüße
Hallo, nein, da werden beide Jobs addiert (halte das eh für fragwürdig, ob das überhaupt geht, § 40 - Ja, wenn es einen zweiten Arbeitsvertrag gibt, der wirtschaftlich sinnvoll ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Es muss sich allerdings um eine möglichst andersartige Arbeit handeln.) Der AG muss für beide Jobs zahlen-bei einer gesamtarbeitszeit von 4 Std/ Tag Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das BV ist eindeutig. Bis vier Stunden. Da es der gleiche AG ist stellt sich die Frage doch gar nicht. Sowohl für den Rest des Hauptjobs als auch des 450€ Jobs bekommt er den Lohn von der Krankenkasse ersetzt.
..Bambi..
Danke für die schnelle Rückmeldung. Liebe Grüße
Sternenschnuppe
Gerne. Weise ihn mal auf die Umlage 2 hin, das ist der Topf aus dem die Krsnkenkasse ihm das erstattet.
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