Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz Beschäftigungsverbot 450€ Job

Frage: Kündigungsschutz Beschäftigungsverbot 450€ Job

..Bambi..

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bäder, ich habe die Tage von meinem Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Ich darf nicht länger als vier Stunden am Tag arbeiten. Ich bin einmal für 1700 Euro angestellt und hab über den selben Betrieb noch einen 450 Euro Job. Bezieht sich das BV nur auf den Hauptjob? Mein Chef hat schon gesagt er bezahlt den 450 Euro Job nicht weiter. Kann er das machen? Ich bin davon ausgegangen das der Kündigungsschutz auch da garantiert ist. Müsste ich die Stunden vom 450 Euro Job noch oben drauf arbeiten oder müsste mir mein Arzt dafür noch ein extra BV ausstellen? Vielen Dank vorab. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, da werden beide Jobs addiert (halte das eh für fragwürdig, ob das überhaupt geht, § 40 - Ja, wenn es einen zweiten Arbeitsvertrag gibt, der wirtschaftlich sinnvoll ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Es muss sich allerdings um eine möglichst andersartige Arbeit handeln.) Der AG muss für beide Jobs zahlen-bei einer gesamtarbeitszeit von 4 Std/ Tag Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das BV ist eindeutig. Bis vier Stunden. Da es der gleiche AG ist stellt sich die Frage doch gar nicht. Sowohl für den Rest des Hauptjobs als auch des 450€ Jobs bekommt er den Lohn von der Krankenkasse ersetzt.


..Bambi..

Beitrag melden

Danke für die schnelle Rückmeldung. Liebe Grüße


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Gerne. Weise ihn mal auf die Umlage 2 hin, das ist der Topf aus dem die Krsnkenkasse ihm das erstattet.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mich im BV befinde gilt dann der normale Kündigungsschutz und bin daher wie alle anderen AN mit gleichen Bedigungen kündbar..oder habe ich einen erhöhten (wenn wie sieht der aus)Kündigungsschutz..oder bin gar unkündbar? Vielen Dank

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...