senirednil
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit meines ersten Kindes und habe dort bereits eine Teilzeit-Zusatzvereinbarung ab September 2015 unterschrieben hier liegen. Nun bin ich wieder schwanger und ich bin mir nicht sicher ob ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft berichten kann, ohne dass der mich kündigen bzw. die Zusatzvereinbarung auf 50% auflösen kann wenn er von der SS erfährt? Oder habe ich ein Anrecht auf die Teilzeitstelle auch wenn ich dann nur 4 Monate bis zum Mutterschutz arbeiten würde? Ich würde nämlich gerne arbeiten um das Elterngeld dementsprechend aufzustocken. ET ist 10.03.2016. Besten Dank für Ihre Hilfe. I. Linder
Hallo, nein, wenn er unterschrieben hat ist alles gut. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Unterschrieben ist unterschrieben. Ist das Teilzeit in Elternzeit ? Wenn ja, dann beende die Elternzeit zum Tag vor dem Mutterschutz um Mutterschaftsgeld in Höhe des Vollzeitgehaltes zu bekommen.
senirednil
Erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ja genau Teilzeit in Elternzeit. D.h. Wenn ich am 28.1.16 in Mutterschutz gehe muss ich die Elternzeit des ersten Kindes vorher schriftlich beenden dann bekomme ich in Mutterschutz mein Vollzeit-Gehalt?? Das wäre ja toll bezahlt das dann die Firma oder die Krankenkasse? Danke schon einmal!
Sternenschnuppe
Genau. Beenden zum 27. dann. Das muss man auch nur melden. Der AG kann da nix machen. Dadurch lebt der Vollzeitvertrag auf und da Du im Mutterschutz bist läuft es wie beim ersten Kind wieder. 13€ Krankenkasse pro Tag, der Rest der Arbeitgeber. Er bekommt es aber dann auch wieder von der Krankenkasse.
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