Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, kurz vor dem Mutterschutz machte mir mein schon zu weit geöffneter Muttermund sehr zu schaffen. Mein Frauenarzt schrieb mich für die letzten 7 Arbeitstage arbeitsunfähig. Mein Arbeitgeber brachte dafür überhaupt kein Verständnis auf und warf mir Dinge an den Kopf, die ich gar nicht glauben konnte. Seitdem ist das Arbeitsverhältnis zerrüttet und wir haben bis jetzt nur schriftlich miteinander verkehrt. Vor dem Bruch hatten wir vereinbart, daß ich nach der EZ gekündigt werden sollte, da ich auf keinen Fall als Vollzeitkraft zurück kehren wollte, und er mir aufgrund der geringen Arbeitnehmerzahl auch keine Teilzeitbeschäftigung anbieten bräuchte. Nun ist die 6wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende abgelaufen und ich habe bislang keine Kündigung erhalten. Also suchte ich das persönliche Gespräch und wollte mit meinem AG über das noch vorhandene Arbeitsverhältnis reden. Keine Zeit war seine Antwort, ich solle in 10 Tagen noch einmal kommen, er würde in seiner Urlaubszeit über unsere Zukunft nachdenken. Gestern hat dann endlich ein sehr ignorantes Gespräch seinerseits stattgefunden. Ich war so vor den Kopf gestoßen, daß ich sagte, wenn meine Zukunft ihm pieps wäre (seine Worte) dann solle er mir doch so schnell wie möglich eine Kündigung zukommen lassen. Ja das werde er bis Ende des Jahres veranlassen. Ich wies ihn noch mal auf die Kündigungsfristen hin, daß ich auch an einer 4wöchigen Frist zum 15. des Monats nichts auszusetzten hätte (da ich wirlich nur aus dem Arbeitsverhältnis raus möchte). Es dauert solange es dauert, damit entließ er mich. Meine Elternzeit endet nun am 16. Januar und jetzt weiß ich nicht mehr was ich nun noch machen soll. Guckt, daß Arbeitsamt auf Kündigungsfristen, oder sind diese für das Amt unrelevant. Mir ist egal mit welcher Frist oder auch mit keiner Frist ich gekündigt werde, da ich nicht arbeitsrechtlich vorgehen würde. Können mir Nachteile enstehen. Auf was muß ich achten? Danke Sonja
Hallo, bitte stellen Sie eine kurze allgemeine Frage. Gruß, NB
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