Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Andere Stelle angeboten nach EZ darf das der Arbeitgeber?

Frage: Andere Stelle angeboten nach EZ darf das der Arbeitgeber?

Rebecca1975

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Guten Tag Frau Bader, nun habe ich am Donnerstag einen Termin mit meinem Arbeitgeber um über meinen Wiedereinstieg zu sprechen, Vorab wurde mir berichtet, das er mir nur eine Stelle in meinem Bereich im wöchentlichen Schichtwechsel 8-12Uhr und 14.-18.00Uhr anbietet will. Er weiss,das die Kinderkrippe nur bis 14. Uhr geöffnet hat und ich die verbleibende Zeit auch mit unserem Kind verbringen möchte, somit kann ich diese Zeit nicht annehmen. Nun will er mir eine Stelle in einer anderen Abt. und nicht Gleichwertig mit meinem früheren Arbeitsplatz anbieten. Vorher Büro dann Lager..... Aber Großmütig wie er ist, dann zu meinen gewünschten Zeiten, wie vorab schon bei anderen Mitarbeiterinnen, Vormittags in Teilzeit. Wie soll ich mich verhalten? Darf er das denn? Bei Annahme können mir da finanzielle Nachteile entstehen? Bekomm dann ja sicherlich einen neuen Vertrag! Hilfe Hätte nie gedacht das man nach über 12 Jahren Mitarbeit so mit mir umgeht. Vielen Dank im Voraus. GLG R


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich haben Sie nach der Elternzeit ein Anspruch auf den alten oder ein vergleichbarer Arbeitsplatz. Dieser bestimmt sich auch nach dem Vertrag. Ein finanzieller Nachteil dass Ihnen nicht entstehen. Ich weiß auch nicht, warum Sie einen neuen Vertrag abschließen sollten, Sie haben einen Vertrag! Nach neuerer Rechtsprechung muss der Arbeitgeber betriebliche Gründe nennen, wenn er Ihren Zeit-Wünschen bei Teilzeit nicht nachkommen will. Liebe Grüße, NB


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