Katimuck
Sehr geehrte Frau Bader, Ich plane ein weiteres Kind zu bekommen. Mein Sohn wird am 15.6. ein Jahr alt und ich bleibe bis zu seinem zweiten Lebensjahr in Elternzeit. Danach steige ich wieder ein. Wenn ich aber kurz vor Ablauf der zwei Jahre Elternzeit wieder schwanger bin, kann mein Arbeitgeber dann sagen, ich darf nicht wie geplant zurück kommen, da ich ja bald wieder in Mutterschutz gehe? Oder habe ich das Recht darauf bis zum Mutterschutz wieder zu arbeiten? Leider muss ich das aus finanziellen Gründen fragen, da man sonst ja nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommt. Ich freue mich über ihre Antwort. Liebe Grüße, Kati
Hallo, nein, Sie haben Anspruch auf Beschäftigung, auch wenn es nur ein Tag ist Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Bei Deinem genannten Timing wird das zukünftige Elterngeld auch nicht so hoch wie jetzt. Um kein Minus zu machen zu jetzt, musst Du ab dem ersten Geburtstag wieder arbeiten oder erst 3-4 Monate arbeiten und dann schwanger werden. Zu Deiner Frage : Nein, kann er nicht verweigern, der alte Vertrag lebt auf, schwanger hast Du Kündigungssschutz.
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