Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Kitty510

Beitrag melden

Hallo! Mein Sohn kam am 05.10.10 auf die welt und ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. (Ende Elternzeit also 04.10.2013) Habe dann nach einem Jahr zu Hause, wieder angefangen in meinem alten Betrieb zu arbeiten, ein Minijob, also während meiner Elternzeit.(Arzthelferin) Jetzt bin ich erneut schwanger (ET 26.12.13) und wurde zum 04.10.13 gekündigt. Muss dazu sagen, meine Chefin wusste von Anfang an von der Schwangerschaft. Habe jedoch seit Juli 13 Beschäftigungsverbot wg Risikoschwangerschaft. Habe nun auch ärger mit der Krankenkasse weil ich und mein Sohn nicht bei meinem Mann mitversichert sind und ich somit meine Beiträge monatlich selbst zahlen müsste! Ist das zulässig was meine Chefin da macht? Dachte dass ich im Krankenstand und dazu schwanger unkündbar bin. Wollte nach der Geburt des zweiten Kindes wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen, damit meine Krankenversicherung gezahlt ist.(Mir gehts nichtmal darum, dass meine Stelle frei gehalten wird, will ich gar nicht!) Meine Chefin hat doch keinerlei kosten wg mir in Elternzeit, das übernimmt doch die Krankenkasse, oder? Was soll ich denn jetzt tun? Bin echt am verzweifeln und sehr dankbar für Ihre Antworten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben Kündigungsschutz. Allersdings hätten Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugangd er Kündigung Klage erheben müssen. Ghene Sie schnellstens zu einem RA vor Ort - vllt. kann er nich was retten Liebe Grüsse, NB


ALF0709

Beitrag melden

Du hättest Kündigungsschutzklage einreichen müssen. Die Frist dafür ist aber am 25.10.13 abgelaufen. Nun kannst du gar nichts mehr machen. Ihr könnt H4 beantragen, wenn ihr es, je nach Einkommen deines Mannes, bekommt, bist du wieder krankenversichert.


SumSum076

Beitrag melden

Was wurde dir denn gekündigt? Der Minijob? Du hättest im Hauptjob nicht gekündigt werden dürfen, wegen: - laufende Elternzeit (Kündigung hätte dir frühestens am ersten Tag nach der EZ überreicht werden dürfen) - Schwangerschaft Tja, echt blöd, dass du die Kündigung einfach so hingenommen hast... Bin auf den anwaltlichen Rat gespannt, vielleicht kann man ja wirklich noch was machen. Gruß Sabine


CKEL0410

Beitrag melden

Du bist unkündbar. Sei es der vz Job oder der Minijob. Hast du irgendwas unterschrieben? Vielleicht kannst du noch dagegen angehen. Eigentlich hat man bestimmte Fristen einzuhalten. Aber hier geht es ja nicht um eine normale Kündigung, du bist schwanger. Gibt es bei euch einen Betriebsrat oder Gewerkschaft? Und wieso hast du nicht direkt etwas unternommen?


Kitty510

Beitrag melden

Erstmal danke für die Antworten! :) Ist bisschen kompliziert! Des ist eine ganz kleine Arztpraxis. Der Chef ist selber nebenbei Betriebsarzt. Gekündigt wurde mir der Minijob, denk ich, steht nur Kündigung drauf. Und ja, leider hab ich den Zettel unterschrieben. Es war so: Ich bekam Mitte Oktober vom Ag ein Schreiben, wo drin stand dass meine Elternzeit da und da beginnt, sie wünschen mir alles gute, bla bla eben. Nix was auf eine Kündigung hinweist. Ein paar Tage später hat die Chefin mich angerufen und gemeint, bei dem schreiben hat sie sich im Datum vertan, sie müsse es wg dem Steuerberater neu aufsetzen und ich unterschreiben ( des erste schreiben habe ich nicht unterschrieben) Sie kam, wir haben kurz an der Haustüre gequatscht, privates Zeug. Dann gab sie mir den handgeschriebenen Zettel und ich hab ihn gleich unterschrieben, in der Annahme es sei der gleiche wie der alte. So wie die Chefin mir es auch gesagt hat. Hab den Zettel auch dummerweise nicht gelesen, sondern gleich zur Seite gelegt. Habe ihr eben vertraut, kenne sie schon lange 2 Wochen später bekam ich einen Anruf der Krankenversicherung, dass ich ja jetzt abgemeldet sei und meine Beiträge selber zahlen müsste. Ich weiß selber, dumm gelaufen aber jetzt hab ich nunmal den Ärger und wüsste gerne ob ich da irgendwie wieder raus komme. Wie gesagt, mir geht's nicht um den Arbeitsplatz sondern nur im die Beiträge der Krankenversicherung. Kann mir das nicht leisten ein paar 100€ monatlich zu zahlen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ähmm, da muß schon stehen welcher job dir gekündigt wurde. Ebenso verstehe nicht ganz, warum du nicht in die Familienversicherung wechseln kannst. Ist Dein Mann privat versichert? Warst Du schon beim Arbeitsamt und hast dich arbeitslos gemeldet. Frage wäre ja auch, weshalb das BV, wenn wegen Job, der fällt ja weg. Dann könntest du aber was anderes machen und wärst entsprechend arbeitssuchend. Wenn wegen Gesundheit, dann sieht es etwas anders aus. Zudem, wenn das ganze mitte Oktober war, dann hättest du evtl doch noch Zeit wegen Kündigungsschutzklage. Bin mir nämlich nicht sicher wegen der 2 Wochen, meine gelesen zu haben das die 3 Wochen beträgt. und zwar ab Zugang: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/21/kuendigungsschutzklage-frist/ Ausserdem würde ich mal schleunigst das Gespräch mit der Chefin suchen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Frage wäre echt, welcher Job gekündigt wurde. Wenn Minijob, das wäre ja logisch. Damit fällst du wieder in den Vollzeitjob, und hättest entsprechend den gleichen Status. Heißt, seit dem, 4.10 bist du wieder in Vollzeitbeschäftigung, aber wegen BV daheim. Wenn der Minijob nicht von anfang an befristet war, müßte daas IMO sogar richtig sein. Dann hätte man der KK aber neben der Abmeldung des Minijobes auch die Anmeldung für den Vollzeitjob geben müssen bzw evtl auch noch einmal nachweis des BV. Und Du würdest jetzt zum Mutterschutz auch das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Rein logisch nachgedacht, ob das gesetzlich so richtig ist, keine Ahnung. Hat man dir den Vollzeitjob gekündigt, dann wäre das mit Sicherheit nicht zulässig. Alleine deshalb würde ich mal schleunigst spätestens Montag (weiß nicht ob heute bei dir Feiertag ist) bei der Chefin nachfragen und notfalls direkt noch Kündigungsschutzklge einreichen.


Kitty510

Beitrag melden

Es steht nur auf dem Zettel: Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Puh. Dann meinen sie alles :-( An Deiner Stelle würde ich jetzt ! heute zum Arbeitsgericht fahren und Kündigungsschutzklage einreichen. Jeder Tag ist jetzt wichtig.


Kitty510

Beitrag melden

Bei uns ist heute leider Feiertag. Kann dann wenn erst am Montag. Dachte ich spreche evtl nochmal mit ihr....! Will ja gar keine so große Welle machen, eben nur, dass ich die Krankenversicherung nicht selbst zahlen muss. Arbeiten will ich da eh nimmer!


Colien07022004

Beitrag melden

Hallo, also, die Beitäge die often sind, musst du nun begleichen, diese sind ja fällig. Du musst dein Kind in die Familienversicherung deines Mannes geben, wenn das nicht geht, musst du es selbst bezahlen. Du bist ja logischer Weise auch ohne Versicherung und schwanger! Also ab in die Versicherung deines Mannes, sonst kommen Kosten auf euch zu, die in den zig Tausenden liegen. Nächte Wege, Jobcenter, Krankenkasse und Beratungsstelle. LG


Kitty510

Beitrag melden

Bei meinem Mann mitversichern geht leider nicht. Aber die Frage ist doch, ob ich überhaupt gekündigt werden darf???? Dachte wenn man schwanger ist, ist man unkündbar? Aber lieben dank für die ganzen Tipps!!!!!!


ALF0709

Beitrag melden

Ja, bist du auch. Aber du hättest gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen müssen. Das hast du nicht, damit ist sie wirksam geworden. Irgend etwas stimmt bei deinen Zeitangaben auch nicht. Du schreibst, du bist zum 4.10. gekündigt worden, hast die Kündigung aber erst Mitte Oktober erhalten und die KK hätte dich zwei Wochen später, also Ende Oktober, von der Abmeldung informiert. Du meinst sicher, du hast die Kündigung Mitte September erhalten. Damit ist der Drops gelutscht. Wenn du dich bei deinem Mann nicht versichern kannst, musst du dich für ca. 150 EUR/Monat selbst versichern.


Colien07022004

Beitrag melden

Das ist Richtig, man ist unkündbar. DU hast die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen aber dieser unterliegt gewissen Fristen. Dein AG kann im Zweifelsfall behaupten, dass er von deiner nHat n SS nichts wusste und somit musst du innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen und deine Einstellung notfalls einklagen. Hast du aber Dokumente unterschrieben, ist es meist schwer, sich dagegen zu wehren. LG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede ...

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: In Oktober 2021 ist meine Tochter geboren. Erstmals hatte ich 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese habe ich aber um noch ein Jahr verlängert -also bis Oktober 2023. Jetzt bin ich aber in zwischenzeit wieder schwanger von unser 2. Kind und muss mein Arbeitgeber noch da drüber noch informieren. ...

Guten Abend Frau Bader, Ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter entbunden und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Meine Elternzeit wurde vom 01.08.2023 bis zum 31.08.23 unterbrochen damit ich meinen Resturlaub nehmen kann. Ab 01.09 bin ich erneut in Elternzeit bis Juli 2024 mit einem Arbeitsumfang von 30%. Wir erwarten nun ein weiteres K ...

Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während de ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre. Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde. Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld? ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe bereits einen Sohn, der am 24.01.22 geboren wurde. Für diesen bezog ich Elterngeld plus. Auch bin ich 3 Jahre in Elternzeit.  Nun bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 18.10.24.  Meine Frage daher: Muss bzw soll ich die vorhandene Elternzeit kündigen zum Tag des Mutterschutzes für Kind 2? Das wär ...

Guten Tag,  Ich befinde mich noch bis zum 12.12.2024 in Elternzeit von Kind 1, nun bin ich schwanger mit Kind 2. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 13.04.2025.  Seit Februar befinde ich mich in einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber, ich habe hierzu einen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag über 6.5h/Woche unterschri ...

Guten Tag,  Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft.  Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.  Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...