Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung vor Beschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung vor Beschäftigung

Mina1986

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Sehr geehrte Frau Bader, Darf man einen Arbeitsvertrag kündigen bevor der erster Arbeitstag beginnt ? ( nicht schwanger ) Zur Situation: Arbeitsvertrag wurde schon vor Wochen unterschrieben, erster Tag ist aber anfang Juli. Darf man den jetzt kündigen ? Bis wann wäre die Frist ? Muss man da einen Grund nennen ? Herzlichen Dank. Mina


Mitglied inaktiv

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das ist Arbeitsrecht, frau bader macht hier nur Familienrecht. du kannst nicht antreten, ich würde fairerweise aber den ag informieren. u.u. musst du eine Vertragsstrafe zahlen, das stünde aber im vertrag.


VerenaSch

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Möchtest du kündigen oder der AG? Ist denn eine Probezeit vereinbart?


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