Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

Frage: Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

konecki86

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe vor ca. 6 Wochen einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und dieser soll ab dem 01.10.2018 beginnen. Ich habe jedoch jetzt ein lukrativeres Angebot erhalten und möchte daher die neue Arbeit ab 1.10. nicht antreten. Im Vertrag steht jedoch drin, dass eine außerordentliche Kündigung vor Antritt ausgeschlossen ist. Ist die einzige Möglichkeit nun einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren ( sofern sich der Arbeitgeber darauf einlässt) oder habe ich noch andere Möglichkeiten. Erwartet mich eine Vertragsstrafe auch wenn diese im Arbeitsvertrag nicht angegeben ist? Mein lukrativeres Beschäftigungsverhältnis soll ab dem 05.09.2018 beginnen. Ist dies überhaupt möglich ? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


ALF0709

Beitrag melden

ausschließlich um Fragen aus dem Familienrecht (RUB). Vereinbare einen Termin mit einem Rechtsanwalt, zahle dafür und gut.


la-floe

Beitrag melden

@Alf: und du bist hier die Forenpolizei?


cube

Beitrag melden

Wenn im Vertrag eine Konventionalstrafe für Nicht-Antreten vereinbart wurde, hättest du diese zu zahlen. Versuche, den Vertrag aufzulösen - bist sicher nicht der Erste, dem es so geht. Was ich nicht tun würde: den besseren Vertrag unterschreiben, obwohl der andere noch besteht. Das ist nämlich bei den wohl Vollzeitverträgen unzulässig, da du nicht erfüllbare Arbeitszeiten bzw. Ruhepausen damit hättest. Außerdem müsstest du rein rechtlich die Arbeitgeber eh darüber informieren und eine Erlaubnis einholen, einen weiteren Job anzunehmen. Also wie du es drehst und wendest - du wirst mit dem Chef des Unternehmens, bei dem du bereits unterschrieben hast, sprechen müssen. IdR sind die nicht erfreut, haben aber auch nichts davon, dich antreten zu lasen, wenn du dann eh kündigen wirst bzw. nicht voll hinter dem Job stehst.


ALF0709

Beitrag melden

Ja bin ich. Weil dafür gibt es Anwälte die damit ihr Geld verdienen. Das ganze nennt man Rechtsauskunft. Ab 230 € aufwärts. Das sollte es ihr wert sein.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

man kann auch einem arbeitnehmerhilfeverein beitreten. kostet bei uns 40€/jahr. da bekommt man solche auskünfte kostenlos.


konecki86

Beitrag melden

Hallo, sorry sollte nicht in dieses Forum. Aber trotzdem danke für die Antworten...@ALF0709.. dies kann ja wohl mal passieren und man muss sich ja hier nicht aus Langeweile so aufspielen., und was die 230€ angeht.. wenn man keine Ahnung hat..... ich arbeite im rechtlichen Bereich.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, seit 1.2.2001 habe ich Erziehungsurlaub. Seither habe ich immer stundenweise gearbeitet mit wechselnder Inanspruchnahme. Dies wurde immer für wenige Monate durch einen Ergänzungsvertrag festgelegt. Der letzte Ergänzungsvertrag war am 5.03.2002, also dieses Jahr. Diesen möchte ich nun kündigen. Da ich im öffentlichen Dienst täti ...

Hallo, nun die letzte Frage: ist es rechtens, dass der Arbeitgeber (nachdem ich einige Monate Lueckenbuesser war) mir plötzlich kuendigen kann? Bisher war folgende Struktur vereinbart: mein Mann hat die Std. berechnet ich habe bei früheren Fa. gearbeitet, war allerdings auf 400EURO-Basis bei meinem Mann angestellt (weiss mein Arbeitgeb ...

Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber hat mir nun während meiner Elternzeit mit Zustimmung der Bezirksregierung aufgrund Schließung die Kündigung ausgesprochen. Da ich eine Kündigungsfrist von 7 Monaten habe, dies zum 31.01.2015. Das ist soweit korrekt. Gleichzeitig hatten wir eine geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit vereinbart, die g ...

Sehr geehrte Frau Bader, Darf man einen Arbeitsvertrag kündigen bevor der erster Arbeitstag beginnt ? ( nicht schwanger ) Zur Situation: Arbeitsvertrag wurde schon vor Wochen unterschrieben, erster Tag ist aber anfang Juli. Darf man den jetzt kündigen ? Bis wann wäre die Frist ? Muss man da einen Grund nennen ? Herzlichen Dank. Mina

Hallo Frau Bader,  ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen.   Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...