Mitglied inaktiv
Hallo, jetzt ist es gekommen. mein Arbeitgeber hat nicht mit sich reden lassen. Er möchte eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag von mir. Was soll ich tun ?? Ich möchte nicht Kündigen,Ich habe vor nach den 3Jahren Erziehungszeit wieder zurückzukehren. Ich bin in der 23SSw und mein Abeitgeber erwartet mich am 24.10.2003 LG Kerstin Riese
Hallo, ich stimme meinen Vorredner zu. SIE haben Recht + werden durch das MutterschutzG geschützt. Nicht belabern lassen. Nichts unterschreiben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du bist SS und somit nicht kündbar und einen Aufhebungsvertrag kann er auch nicht verlagen.... Ich würde zum Gewerbeaufsichtsamt gehen und den Kerl "anzeigen". Ansonsten weiß ich auch nichts... Leider eine nicht so schöne Zeit in der SS, sorry. LG heike
Mitglied inaktiv
Mein AG wollte mich aus betrieblichen Gründen kündigen trotz meiner Schwangerschaft. Ich habe den Aufstand geprobt (Anwalt, Androhung Arbeitsgericht etc) und die Kündigung wird zurückgenommen. Selber kündigen oder Aufhebungsvertrag = da bist Du am Ende der Verlierer. Ich habe da lange mit meinem Anwalt drüber geredet. Lasse Dich auf nichts ein ! Du solltest nicht kündigen und auch einen Aufhebungsvertrag nicht akzeptieren ! Und gekündigt darf die einfach mal nicht werden ! Kerstin
Ähnliche Fragen
Hallo, ich 31, alleinerziehend bin krankenschwester in der Zeitarbeitsfirma welche deutschlandweit vertreten ist und mehrer Standorte hat. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Juli. Jetzt ist es so, das ich Februar weiter wegziehen werde nach Herford dort wäre der Standort Bielefeld dann für mich zuständig. Als ich das erste Mal nachfragte Sag ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes