Maxi1219
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe vor meiner Elternzeit als Ärztin im Krankenhaus gearbeitet. Die Elternzeit von 2 Jahren geht noch bis zum 16.12.21. Da die angebotenen Teilzeitmodelle mit der Kinderbetreuung nicht funktionieren werden, würde ich gerne in einer anderen Klinik anfangen. Dafür müsste ich die alte Stelle kündigen. Daher meine Fragen: Kann ich in der Elternzeit kündigen oder erst zum Ende? Wenn im Arbeitsvertrag steht: „die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate zum Schluss des Kalendervierteljahres“, heißt das jetzt, dass ich erst zum 1.7 kündigen kann? Wenn die Kündigungsfrist in der Elternzeit läuft, könnte ich in dieser Zeit die neue Stelle aber noch nicht antreten oder? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Anna
Hallo, wieso sollten Sie kündigen? Sie können sich doch alle Optionen offen halten, wenn Sie mit Zustimmung des AG in der EZ TZ bei einem anderen Ag arbeiten. Ansonsten können Sie während der EZ mit der vertraglichen/ tarifvertraglichen o gesetzlichen Frist kündigen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Wenn Dein AG Dir nichts passendes anbieten kann, dann würde ich anders vorgehen. Bitte um Erlaubnis bei einem anderen AG IN der Elternzeit zu arbeiten. Ggf. hängst Du das dritte Jahr an. Dann kannst Du Teilzeit in Elternzeit woanders arbeiten, verlierst aber nicht Deinen Vollzeitvertrag. Vor allem wenn noch ein Kind kommen sollte ist das Gold wert. Und wenn der neue AG nicht passt auch eine gute Absicherung. Passt alles beim neuen AG und Du möchtest da bleiben, dann kannst Du den Vertrag immer noch kündigen.
User-1753445573
Ich habe dein Posting im Hauptforum gelesen und würde auch Empfehlen Teilzeit in Elternzeit bei dem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Du brauchst zwar die Zustimmung des Hauptarbeitgebers, aber da er keine passende Stelle anbietet sollte das ja kein Problem sein. Vorteil ist, dass Du ein "Sicherheitsnetz" hast falls die neue Stelle doch nicht passt und wenn alles gut ist, der Job und auch die Kinderbetreuung für die neue Stelle passt, die Probezeit geschafft ist, kannst du immer noch zum Ende der Elternzeit kündigen und ganz zum neuen Arbeitgeber wechseln.
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