Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in Elternzeit wirksam?

Frage: Kündigung in Elternzeit wirksam?

Keksi927

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Liebe Frau Bader und alle Antwortverfasser, ich habe bereits 4 Monate im Voraus (Frist 3 Monate zum Ende der Elternzeit) bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Nachdem er sich wochenlang nicht gemeldet hat, meinte er nun, ich hätte noch gar nicht kündigen dürfen, sondern hätte nach der Elternzeit noch 3 Monate für ihn arbeiten müssen. Das verstehe ich nicht. In meinem Arbeitsvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ich hab bis 11.4.18 Elternzeit und müsste am 12.4. auf Arbeit erscheinen und habe zum 15.4. gekündigt. Da dann ja die Elternzeit um ist, fasst ja mein Arbeitsvertrag wieder nicht wahr? Und demnach ist die Frist ja 4 Wochen im Vorraus zur Monatsmitte... Ist euch irgendwas bekannt auf was sich da mein Chef berufen will? Ich bin mir sicher im Recht zu sein, möchte natürlich aber nur mit "harten Fakten" zum persönlichen Gespräch erscheinen. Ich habe ja nie irgendwas versprochen oder unterschrieben, um nach der Elternzeit wieder zur Verfügung zu stehen, schon gar keine 3 Monate. Vielen Dank für Antworten


Surematu

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Soweit ich das nachlesen könnte, kannst du zum Ende der EZ kündigen also hat dein Chef Unrecht. Er darf dich nicht kündigen, du schon. https://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung-kuendigungsschutz/


cube

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"Dabei sollte mindestens eine Dreimonatsfrist bis zum Ende der Elternzeit eingehalten werden (§ 19 BEEG). Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform." Da du offensichtlich diese Frist eingehalten hast, mußt du nach der EZ nicht mehr für ihn arbeiten. Hast du denn die Kündigung per Einschreiben geschickt? Das wäre gut, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, daß du die Kündigung tatsächlich fristgerecht eingereicht/abgeschickt hast.


Keksi927

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Danke für die Antworten. Ich denke ja eher, dass mir der Chef Angst machen möchte und extrag falsche Infos weitergibt und verunsichert bin und am Ende vielleicht sogar einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Dann wäre mein Resturlaub und Überstunden natürlich futsch. Aber so nicht. Nicht mit mir. Ich hasse es dass man den Chefs gegenüber immer so ohnmächtig ist, wenn man nicht gleich mit Anwalt droht... Ich habe meine Kündigung im Dezember schon persönlich zur Arbeit gebracht und 2 Kolleginnen waren da. Hab also Zeugen falls das so gilt.


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