Kündigung in Elternzeit, wie Krankenversichert und was passiert mit Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung in Elternzeit, wie Krankenversichert und was passiert mit Elternzeit?

Guten Tag, Ich bin gleich mehrfach verwirrt und unsicher. Ich wurde in Elternzeit betriebsbedingt gekündigt, die Genehmigung dafür lag vor. Nun scheint aber niemand für mich zuständig, die Krankenkasse sagt ich bin nur so lange Krankenversichert wie ich Elterngeld beziehe (dieses habe ich nur für ein Jahr beantragt, Elternzeit hatte ich für 3 Jahre beantragt). Das Arbeitsamt übernimmt die Krankenversicherung nur wenn ich 15 Stunden arbeiten kann. Es scheint als müsste ich die Krankenversicherung selbst bezahlen. Das ist keine lockere Ausgabe für mich. Ich Frage mich ob da niemand zuständig ist? Ich kann ja nix dafür, ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag und es war nicht absehbar dass der Betrieb schließen wird. Zudem stellt sich die Frage ob ich dann jetzt immer noch Anspruch auf 2 jahre Elternzeit habe da ich diese ja nicht mehr nehmen konnte da ich keine Beschäftigung mehr habe oder ob diese verfallen weil ich ja bereits 3 jahre genehmigt bekam? Vielen Dank für Ihre Zeit!

Mitglied inaktiv - 21.02.2021, 09:50



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit, wie Krankenversichert und was passiert mit Elternzeit?

Hallo, 1. "Die Krankenkasse sagt ich bin nur so lange Krankenversichert wie ich Elterngeld beziehe" - stimmt. Versuchen Sie es durch die Aufteilung der restlichen Monate in EG Plus zu verlängern 2. "Das Arbeitsamt übernimmt die Krankenversicherung nur wenn ich 15 Stunden arbeiten kann" - stimmt auch. Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. 3. Ohne AG keine EZ. Nur Freistellung bei der Agentur für Arbeit. 4. Können Sie sich nicht familienversichern? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2021



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit, wie Krankenversichert und was passiert mit Elternzeit?

Hallo, tut mir sehr leid, dass du die Kündigung bekommen hast. Das ist ja echt ärgerlich. Wenn du keinen Arbeitgeber mehr hast, gibt es natürlich auch niemanden, bei dem du Elternzeit einreichen könntest. Elternzeit bedeutet ja nur, dass dein Job oder ein gleichwertiger für dich nach deiner Rückkehr verfügbar gemacht werden. Wenn du die vollen drei Jahre zuhause bleiben möchtest, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und das Arbeitsamt ist natürlich entsprechend nicht für dich zuständig. Insofern bist du Hausfrau und müsstest dich selber krankenversichern. Bis du verheiratet? Dann könntest du ggf. in die Familienversicherung über deinen Mann/deine Frau. Ist dein Elterngeld schon voll verbraucht? Ansonsten könntest du die Restmonate in Elterngeld Plus umwandeln lassen. Hattest du vor, nach den drei Jahren wieder einzusteigen? In dem Fall würde ich mir überlegen, früher wieder zu starten und schon mal nach einem passenden Job zu suchen. LG terkey

von Terkey235 am 21.02.2021, 12:12



Antwort auf: Kündigung in Elternzeit, wie Krankenversichert und was passiert mit Elternzeit?

Erstmal Danke für die Antworten. Ich bin nicht verheiratet und eine Hochzeit ist leider keine Option. Ich wüsste nicht über wen ich mich familienversichern könnte. Schade dass es keine Lösung für meinen Fall zu geben scheint, außer mich selbst freiwillig zu versichern oder viel Früher arbeiten zu gehen als ich es ursprünglich geplant hatte. Danke für den Tipp mit dem Elterngeld plus, habe das sofort in die Wege geleitet um zumindest ein paar Monate raus zu schlagen.

Mitglied inaktiv - 23.02.2021, 17:54



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