Lilli1990
Guten Tag Frau Bader, ich wurde in der Elternzeit gekündigt. Mein Kind wurde am 30.07.2019 geboren und ich hatte 1 Jahr Elternzeit eingereicht. Die Kündigung erhielt ich zum 15.07.2020. Ist dies rechtens? Eine Verlängerung der Elternzeit hatte ich nicht beantragt. Der Betrieb wurde verkauft. Die Kündigung habe ich von meinem alten Arbeitgeber erhalten, nicht vom neuen Inhaber. Meine Frage ist, ob diese Kündigung rechtens ist. Steht mir eine Abfindung zu? Ich war fast 7 Jahre in Vollzeit dort beschäftigt. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wir haben hier verschiedene Problembereiche. 1. Ab Erhalt der Kündigung haben sie drei Wochen Zeit, arbeitsgerichtlich dagegen vorzugehen. Nach ihren Angaben ist die Frist versäumt. Ansonsten kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Wenn eine solche Zustimmung vorliegt, ist die Kündigung wirksam. Ansonsten ist sie nicht wirksam, da in der Elternzeit besonderer Kündigungsschutz besteht 2. Wesentlich ist die Frage, was Ihre Aussage " der Betrieb wurde verkauft“ juristisch bedeutet. Dazu müsste man nähere Angaben haben. Wenn der Betrieb übernommen worden ist, besteht Ihr Arbeitsvertrag fort. Wenn der Betrieb aber abgewickelt worden ist und beendet wurde und zum Beispiel nur die Räumlichkeiten veräußert wurden, stellt dies einen neuen Betrieb da und Sie haben keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Liebe Grüße NB
Felica
Ob die rechtens ist oder nicht ist völlig egal. Du hast dem nicht widersprochen wie es scheint, also ist sie damit rechtens. Spätestens wenn die 3 Wochen Frist vorbei ist um Kündigungsschutzklage einzureichen und das wäre heute. Also wenn du da heute nicht noch vor Mitternacht Kündigungsschutzklage einreichst, ist es rechtens. Völlig egal gegen welche Bedingungen dein AG verstoßen hat, sie gilt dann von dir als akzeptiert. Wobei ich jetzt davon ausgehe das du die Kündigung am 15.07,20 bekommen hast. Du schreibst ja nichts von Kündigungsfristen, auch die hätte man einhalten müssen. Dein AG hätte dir auch in der EZ dann kündigen können, wenn das OK des Gewerbeamtes vorlag. Der neue Inhaber muss, je nachdem was ausgemacht wird, auch nicht immer übernehmen. So oder so, wenn man nichts zeitnah gegen eine Kündigung macht, dann ist es ziemlich egal ob die gilt. Anspruch auf Abfindung hat man nicht automatisch. Auch da muss man schauen. Du hättest halt gute Chancen gehabt da was raus zu holen. Nur, welches Druckmittel hast du nun noch? Ich hoffe du hast dich schon beim Arbeitsamt gemeldet? Nicht das dort neuer Ärger droht. Den mit Ende deiner EZ, spätestens aber mit Ende vom Elterngeld endet auch deine Krankenversicherung. Zumal es sein kann das es vom AA eine Sperre gibt, gerade wenn du nicht zeitnah reagierst.
Mitglied inaktiv
Wenn du ZUM 15.07 die Kündigung erhalten hast, ist es eh rum dagegen nun vorzugehen Ab Kenntnis der Kündigung hat man 3 Wochen Zeit Kündigungsschutzklage einzulegen. Damit hast du faktisch der Auflösung des Vertrages zugestimmt. Ich hoffe, du warst beim Arbeitsamt, denn ohne Elternzeit hat man keinen Versicherungsschutz. Die EZ lief am 29.07.20 aus
Lilli1987
Hallo Frau Bader, Noch ein Nachtrag; die Kündigung konnte bisher nicht zugestellt werden und wird erst jetzt an mich versandt. Wäre sehr glücklich über ihre Expertenmeinung. Danke!
Mitglied inaktiv
Wieso schreibt man diese info nicht in den ersten Post. Wieso konnte die Kündigung nicht zugestellt werden, du müsstest doch längst arbeiten, weil EZ vorbei.
Felica
Stimmt, die absolut wichtigste Info läßt man dann mal weg.
WonderWoman
Wieso weiß Lilli1987, wann Lili1990 die Kündigung bekommen hat?
mellomania
dass du es ansprichst. ich sah es auch, dahte aber ne, ich sag jetzt nix, sonst bin ich wieder die böse. da stimmt einiges nicht. erst heißt es sie hat sie erhalten, dann sagt ne andere bzw. der zweitnick dass das noch nicht verschickt ist, alles kryptisch.
Mitglied inaktiv
An der Antwort von Frau Bader sieht man wieder, dass sie nur dem ersten post liest und darauf antwortet
Felica
Ja, aber da sind die fragenden selbst schuld. Wenn man die wichtigsten Infos nicht angibt kann man keine richtige Antwort erwarten..
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