Antonia0208
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe für meine Zwillinge 6 Jahre Elternzeit beantragt. 03.05.16 bis 31.01.18 Z1 01.02.18 bis 31.01.19 Z2 01.02.19 bis 31.01.20 Z1 01.02.20 bis 31.01.22 Z2 Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist? Zählen die 6 Jahre als zusammenhängender Zeitraum und kann ich somit jetzt zum 31.01.19 kündigen, oder zählt die 3monatige Kündigungsfrist, da die Elternzeit durch die Übertragung für Z1 am 31.01.19 “endet“ um am 01.02.19 für Z2 zu beginnen s.o.? Vielen Dank im Voraus
Hallo, Sie können jeweils zum Ende eines Abschnittes kündigen. Liebe Grüße NB
Dojii
Da die Elternzeit für jedes Kind einzeln gesetzlich zusteht sind die einzelnen Kinder auch so zu betrachten. Meines Wissens nach gelten die oben angegebenen Zeiträume jeweils als einzelne Abschnitte so dass die 3-Monats-Frist hier greift.
Antonia0208
Sollte die 3monatige Kündigungsfrist greifen, könnte ich jetzt zum 28.02.19 kündigen? Das wäre eigentlich ja wieder in der Elternzeit, oder habe ich einen Denkfehler?
la-floe
hi, warum bleibst du nicht in EZ und arbeitest bei einem anderen AG zunächst in TZ? floe
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