Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in Elternzeit durch Arbeitnehmer bei Zwillingen

Frage: Kündigung in Elternzeit durch Arbeitnehmer bei Zwillingen

Antonia0208

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe für meine Zwillinge 6 Jahre Elternzeit beantragt. 03.05.16 bis 31.01.18 Z1 01.02.18 bis 31.01.19 Z2 01.02.19 bis 31.01.20 Z1 01.02.20 bis 31.01.22 Z2 Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist? Zählen die 6 Jahre als zusammenhängender Zeitraum und kann ich somit jetzt zum 31.01.19 kündigen, oder zählt die 3monatige Kündigungsfrist, da die Elternzeit durch die Übertragung für Z1 am 31.01.19 “endet“ um am 01.02.19 für Z2 zu beginnen s.o.? Vielen Dank im Voraus


Dojii

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Da die Elternzeit für jedes Kind einzeln gesetzlich zusteht sind die einzelnen Kinder auch so zu betrachten. Meines Wissens nach gelten die oben angegebenen Zeiträume jeweils als einzelne Abschnitte so dass die 3-Monats-Frist hier greift.


Antonia0208

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Sollte die 3monatige Kündigungsfrist greifen, könnte ich jetzt zum 28.02.19 kündigen? Das wäre eigentlich ja wieder in der Elternzeit, oder habe ich einen Denkfehler?


la-floe

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hi, warum bleibst du nicht in EZ und arbeitest bei einem anderen AG zunächst in TZ? floe


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