Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich müsste im Juli nach 3 Jahren Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten. Leider sieht es in meinem Betrieb alles andere als rosig aus (Kurzarbeit, Entlassungen, Lohnkürzungen), so dass ich damit rechne, sofort die Kündigung zu bekommen. Wäre dann schon berechtigt, Arbeitslosengeld zu beziehen, obwohl der Betrieb mich 3 Monate wieder einstellen müsste? Oder würde ich die 3 Monate "in der Luft hängen"? Wie hoch wäre dann das Arbeitlosengeld? Würde es sich vom letzten Gehalz ableiten, oder wäre es ein viel geringerer Betrag, da ich ja 3 Jahre nicht gearbeitet habe? Könnten Sie mir eine Prozentzahl sagen? Vielen Dank für Ihre Mühe! MFG Anja168
Hallo, der AG kann erst bei Wiederaufnahme der Arbeit kündigen. Dann gilt die gesetzl. /vertragliche Kü-Frist. Melden Sie sich dann sofort beim AA - ausserdem ist zu prüfen, ob seine Kü. berechtigt war. Sie bekommen 67 % vom Durchschnittslohn, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo anja, ein paar fragen kann ich dir auch schonmal vorab beantworten: dir kann erst am 1. arbeitstag nach der ez mit den tariflichen/ vertraglichen/ gesetzlichen fristen gekündigt werden. du würdest ALG 1 wahrscheinlich nach fiktivem gehalt erhalten, wenn du nicht noch 150 tage im betrieb beschäftigt bist. fiktives gehalt bedeutet frei übersetzt: du bekommst ca. 67% von dem, was du verdienen würdest, arbeitest du 150 tage weiter im betrieb und wirst dann arbeitslos berechnet es sich nach deinem dortigen gehalt. aber "in der luft" hängst du ja nicht, du mußt ja, solange die kündigungsfrist läuft, beschäftigt und dafür logischerweise auch bezahlt werden. lg
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