Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung des Minijobs in Elternzeit?

Frage: Kündigung des Minijobs in Elternzeit?

Julia92

Beitrag melden

Hallo, ich befinde mich zurzeit in Elternzeit und arbeite bei meinem Arbeitgeber seit August als 450 Euro Aushilfe( da gabs einen zusätzlichen Vetrag den ich unterschieben habe ohne bestimmte Befristungen) Da ich in Elternzeit erneut schwanger wurde und meine Elternzeit vorzeitig beenden möchte um Mutterschaftsgeld zu erhalten, habe ich eine Frage ob ich meinen 450 Euro Vertag extra schriftlich kündigen muss damit ich das Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitvertrag erhalte?Oder kann ich weiterhin ohne Bedenken bis zum Mutterschutz Aushilfejob ausüben? Mit freundlichen Grüßen Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, normaerweise ist die TZ-Tätigkeit doch auf die EZ befristet. Vorsichtshalber können Sie es machen Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

das hat Google ausgespuckt: Elternzeit früher beenden: Was rechtlich gilt Wenn Mitarbeiter ihre Elternzeit vorzeitig beenden wollen, brauchen sie in der Regel die Zustimmung ihres Arbeitgebers. "So ein Wunsch komme in der Praxis häufig vor", sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg. Mancher reicht zum Beispiel zunächst für anderthalb Jahre Elternzeit ein und stellt dann nach der Geburt des Kindes fest, dass er bereits nach einem Jahr wieder arbeiten gehen kann. Passt dem Arbeitgeber das nicht, kann er dem Mitarbeiter den Wunsch jedoch verwehren. Denn er hat womöglich eine Elternzeitvertretung eingestellt, und braucht nicht zwei Personen auf der Position. Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es jedoch Ausnahmen. Wird etwa der Partner schwer krank, muss der Arbeitgeber einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitszeit zustimmen. Denn dann kann es für die finanzielle Existenz der Familie notwendig sein, dass der andere schneller als geplant wieder einsteigt. "Das sind aber Härtefälle und die greifen nur selten", erklärte Eckert, der auch Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...