Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung des Minijobs in Elternzeit?

Frage: Kündigung des Minijobs in Elternzeit?

Julia92

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Hallo, ich befinde mich zurzeit in Elternzeit und arbeite bei meinem Arbeitgeber seit August als 450 Euro Aushilfe( da gabs einen zusätzlichen Vetrag den ich unterschieben habe ohne bestimmte Befristungen) Da ich in Elternzeit erneut schwanger wurde und meine Elternzeit vorzeitig beenden möchte um Mutterschaftsgeld zu erhalten, habe ich eine Frage ob ich meinen 450 Euro Vertag extra schriftlich kündigen muss damit ich das Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitvertrag erhalte?Oder kann ich weiterhin ohne Bedenken bis zum Mutterschutz Aushilfejob ausüben? Mit freundlichen Grüßen Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, normaerweise ist die TZ-Tätigkeit doch auf die EZ befristet. Vorsichtshalber können Sie es machen Liebe Grüße NB


peekaboo

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das hat Google ausgespuckt: Elternzeit früher beenden: Was rechtlich gilt Wenn Mitarbeiter ihre Elternzeit vorzeitig beenden wollen, brauchen sie in der Regel die Zustimmung ihres Arbeitgebers. "So ein Wunsch komme in der Praxis häufig vor", sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg. Mancher reicht zum Beispiel zunächst für anderthalb Jahre Elternzeit ein und stellt dann nach der Geburt des Kindes fest, dass er bereits nach einem Jahr wieder arbeiten gehen kann. Passt dem Arbeitgeber das nicht, kann er dem Mitarbeiter den Wunsch jedoch verwehren. Denn er hat womöglich eine Elternzeitvertretung eingestellt, und braucht nicht zwei Personen auf der Position. Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es jedoch Ausnahmen. Wird etwa der Partner schwer krank, muss der Arbeitgeber einer vorzeitigen Beendigung der Arbeitszeit zustimmen. Denn dann kann es für die finanzielle Existenz der Familie notwendig sein, dass der andere schneller als geplant wieder einsteigt. "Das sind aber Härtefälle und die greifen nur selten", erklärte Eckert, der auch Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins ist.


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