rine1504
Hallo Frau Bader, Ich hatte heute (total unerwartet) meine Kündigung von meinem 450,- Euro job im Briefkasten. Ich wurde fristgerecht zum 30.11. gekündigt . Jetzt meine frage wir sind gerade fleißig an der Planung von Kind Nr. 2, es könnte sein das ich jetzt schon schwanger bin (was ich frühestens nächste Woche weiß ) oder auch habe ja noch die Chance bis zum 30.11. Schwanger zu werden. Gilt dann die Kündigung??? Danke LG
Hallo, nicht, wenn Sie es innerhalb von 2 Wo nach Zugang mitteilen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
§ 9 MuSchG: Absatz 1, Satz 1: "Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft (...) ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber (...) die Schwangerschaft (...) innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; " Also bis zum 30.11. reichts nicht! Gruß Sabine
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