Kündigung, Aufhebungsvertrag, Resturlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Resturlaub

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2002 bei meinem Arbeitgeber angestellt und derzeit in Elternzeit. Diese endet zum 14.04.2018. Da mir jetzt für Januar eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber angeboten wurde, welche näher ist und für mich gute Arbeitszeiten hat, würde ich diese gerne annehmen. Ich hatte daher bei meinem Arbeitgeber erst mal nachgefragt welche Möglichkeiten es gäbe (Auflösungsvertrag, Arbeit in Teilzeit und Kündigung zum Elternzeitende). Er hat mir dann am selben Tag noch einen Auflösungsvertrag zugeschickt, in dem ich auf alle Ansprüche verzichte. Ich habe aber noch viele Urlaubstage, die dann weg wären. Von 2011 29 Urlaubstage, 2 Arbeitszeitverkürzungstage und 2 Tage Resturlaub. Ab 23.03.2011 war ich krank und hatte im Anschluss daran das das Beschäftigungsverbot und am 05.12.2011 kam meine Tochter zur Welt. Vom 05.12.2014 hatte ich dann das Beschäftigungsverbot für meine 2. Tochter, die am 15.04.2015 zur Welt kam. Für diese Zeit kann ich die Urlaubstage nicht berechnen. Tarif ist TVöD. Besteht eigentlich der Anspruch auf Weihnachtsgeld im Mutterschutz? Was ist die bessere Lösung? Kann ich den Aufhebungsvertrag ablehnen? Vielen Dank und freundliche Grüße

von Löwenherz06 am 30.12.2017, 14:13



Antwort auf: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Resturlaub

Hallo, können Sie ablehnen, dann müssen Sie aber die Kündigungsfristen einhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2018



Antwort auf: Kündigung, Aufhebungsvertrag, Resturlaub

Du kannst den Auflösungsvertrag ablehnen, dann darfst du aber auch nicht ohne Erlaubnis des bisherigen AGs eine neue Stelle annehmen. Dazu musst du nämlich erst die alte Stelle fristgerecht kündigen, und der Januar beginnt übermorgen schon! Das reicht als Kündigungsfrist nicht aus. Wenn du die neue Stelle antreten willst, dann wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben als auf die Vorschläge im Auflösungsvertrag einzugehen.

Mitglied inaktiv - 30.12.2017, 14:18



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