Janine1235
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis 10.08.2016 Elternzeit und bin bis 31.12.2015 ganz zuhause. Zum Januar wollte ich Teilzeit-virmittags wieder arbeiten gehen aber mein Arbeitgeber könnte mir nur eine Stelle in Vollzeit im 3-Schicht-System "anbieten" oder einen Aufhebungsvertrag. Ich bin seit 01.01.2011 bei dem AG beschäftigt und ich habe noch Resturlaub von 19 Tagen. Der AG will mir den Resturlaub als Sonderzahlung auszahlen damit er nicht beim ALG I angerechnet wird. Meine Fragen: wird die Zahlung Resturlaub nach der Elternzeit tatsächlich aufs ALG angerechnet? Oder will er durch diese "Sonderzahlung" nur einer Abfindung entgegenwirken? Habe ich ein Recht auf Abfindung oder ist dies nur Verhandlungssache? Es ist ein großes Unternehmen in welchem es garantiert für jemand mit meinem Ausbildungshintergrund eine Teilzeitstelle geben würde. Daher habe ich auch schon über eine Klage nachgedacht aber nach der Vorgeschichte möchte ich ungerne zu diesem Arbeitgeber zurück. Ich freue mich auf Ihre Einschätzung.
Hallo, warum wollen Sie denn den Vertrag beenden? Zuerst einmal haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit, Stunde Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Sie haben zwar keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, aber das scheint mir nicht das Problem zu sein, er will sie wohl loswerden. Warum suchen Sie sich nicht während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber etwas in Teilzeit, können Sie am Ende der Elternzeit immer noch überlegen, wie sie weiter vorgehen. Liebe Grüße NB
desireekk
Zuerst Mal: welche "DRINGENDEN betrieblichen Gründe" kann er denn anführen, dass er Dir keine TZ anbieten kann? Vor einer Klage kann man auch erst nochmal reden und deutlich machen, dass man folgende Lösung sieht (also selbst einen Vorschlag machen) und grundsätzlich dies auch durch die gesetzlichen Regeln unterstützt wird. Erst wenn DANN immer noch total geblockt wird könnte man über eine Klage nachdenken. Aber noch 2 Dinge: 1.) es wird auch das komplette Ende der EZ kommen... was dann? Immerhin ist ein 3-Schicht-job mit Kindern nicht unbedingt soooo easy 2.) was kann der Papa beitragen? Welche Umschichtung seiner Arbeit sind möglich damit Du wieder arbeiten kannst? Gruss Désirée
Janine1235
Zu meinem beruflichen Hintergrund: ich bin Diplom-Betriebswirtin und habe noch nie und werde nie 3-Schicht arbeiten. Das ist das Angebot um mich zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu drängen. Vor der Elternzeit habe ich eine gute Position im Büro gehabt die mittlerweile nachbessttt wurde.
Mitglied inaktiv
Tja, da will man dich richtig schön verarschen...... Und dich möglichst praktisch loswerden. Er muss bei mehr als 15 Mitarbeiter dringende betriebliche Gründe nachweisen die wirklich eine TZ-Beschäftigung in einer gleichwertigen Stelle welche du vor der EZ hattest unmöglich macht. Und nach der EZ hättest Du eh Anspruch auf eine gleichwertige Stelle. Was will er denn dann machen? Den Urlaub musst Du dann auch erst machen. Er würde dir sogar evtl beim Arbeitslosengeld "angerechnet" werden, sprich du würdest für 19 Tage kein Geld bekommen. Hier mag ich mich aber irren. Worauf Du keinen Anspruch hast, ist das du die Arbeitszeiten dir aussuchen darfst, da gilt das was in deinem Arbeitsvertrag eh vereinbart ist. Wenn da 3-Schicht steht und 6 tage-Woche, gilt das auch nach der EZ, steht da Mo-Fr- 8-14.00 Uhr dann zählt das. Auch Gehalt und Urlaub muss entsprechend "runtergerechnet" werden. Der AG hat keine TZ-Stelle, tja, dann soll er dir das doch bitte schriftlich geben. Mit dem Wisch gehst Du dann zum Arbeitsamt und meldest dich arbeitssuchend innerhalb der EZ und für Teilzeit bis zu 30 Std. Wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst, dann bekommst Du innerhalb des Stundeumfanges ALG1 - und kannst dann ganz in Ruhe überlegen was Du nach der EZ machst. Den, ich tippe mal, langfristig wird man dich eh versuchen loszuwerden, also nutz die zeit dir was neues zu suchen. Ach ja, sollte man dir kündigen kann ja sein das dir das dann nach der EZ blüht, wird das Amt eh dazu drängen zu klagen, sonst gibt es eine Sperre.
Sternenschnuppe
Beim Aufhebungsvertrag gibt es eh eine Sperre. Und Urlaub als Sonderzahlung zu tarnen ist nix anderes als Betrug. Was steht denn zu den Arbeitszeiten im Vertrag ? Das zählt. Das Amt wird eh auf Klage bestehen. Daher : Arbeitslos in Elternzeit melden, Betreuung nachweisen und Zustimmung des AG woanders zu arbeiten. Dann suchst Du Dir was Neues und kündigst zum Ende der Elternzeit und lässt Dir dann den Urlaub auszahlen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich werde mich für die Zeit nach meiner Erziehungszeit mit meinem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen müssen, da ich die Zeit vom 3. Geburtstag bis zum Kindergarten im August nicht überbrücken kann in Sachen Kinderbetreuung und mein AG sich in Sachen Teilzeit äußerst unflexibel zeigt. Der mir nun zugegangege Aufhebungsvertrag en ...
Hallo, Seit 2007 arbeite ich als Erzieherin in einer Elterninitiative. Am 27.4.2012 kam mein Sohn zur Welt. Ich hatte 14 Monate EZ beantragt (alleinerziehend). Es hat sich ergeben, dass ich eine neue Arbeitsstelle bekomme, die auch besser erreichbar ist. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der EZ konnte ichh nicht einhalten da ich bei der n ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2002 bei meinem Arbeitgeber angestellt und derzeit in Elternzeit. Diese endet zum 14.04.2018. Da mir jetzt für Januar eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber angeboten wurde, welche näher ist und für mich gute Arbeitszeiten hat, würde ich diese gerne annehmen. Ich hatte daher bei meinem Arbeitgeber erst ...
Hallo Frau Bader, es handelt sich beim jetzigen AG um eine Privatklinik. Beim heutigen Telefonat sagte man mir, dass sie Resturlaub grundsätzlich nicht auszahlen würden. Ich müsse entweder darauf verzichten oder im Rahmen einer Wideraufnahme in den Beruf den Urlaub nehmen. Ist das denn zulässig, dass grundsätzlich Resturlaub nicht ausgezahlt ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben eine Zusage für einen Kindergartenplatz zu Mitte Oktober diesen Jahres. Der Vertrag mit dem Träger läuft Ende September aus. Mit der Tagesmutter wurde ein befristeter Vertrag geschlossen bis Sommer 2026. Dem Kindergartenplatz im Oktober haben wir vertraglich abgeschlossen und bei der Tagesmutter schriftlich mi ...
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit