Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag Resturlaub Aufhebungsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag Resturlaub Aufhebungsvertrag

Anto89

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Hallo Frau Bader, es handelt sich beim jetzigen AG um eine Privatklinik. Beim heutigen Telefonat sagte man mir, dass sie Resturlaub grundsätzlich nicht auszahlen würden. Ich müsse entweder darauf verzichten oder im Rahmen einer Wideraufnahme in den Beruf den Urlaub nehmen. Ist das denn zulässig, dass grundsätzlich Resturlaub nicht ausgezahlt werden muss?? Da ich offiziell in Elternzeit bin, kann ich den Urlaub auf normalen Wege ja nicht nehmen. Was raten sie mir? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das regelt § 7 Abs. 4 BUrlG Der Resturlaub ist auszuzahlen. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html Liebe Grüße NB


desireekk

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Du kannst: 1.) Mit normaler vertraglicher Frist JETZT kündigen, so wie sie im Arbeitsvertrag steht und so als ob Du gerade arbeiten würdest. dann MUSS der Urlaub ausgezahlt werden 2.) Mit 3-monatiger Frist zum genauen Datum des EZ-Endes kündigen. Auch dann MUSS der Urlaub ausgezahlt werden. 3.) Wie schon gesagt verhandeln und einen Aufhebungsvertrag erreichen. Sie werden nicht explizit sagen, dass sie ihn nur machen wenn der Urlaub da eingerechnet wird, aber du wirst einen Vertragsentwurf bekommen wo dies Teil des Gesamtpaketes sein wird. Übrigens kann man auch solche Aufhebungsverträge nachverhandeln. LG D


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