Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich werde mich für die Zeit nach meiner Erziehungszeit mit meinem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen müssen, da ich die Zeit vom 3. Geburtstag bis zum Kindergarten im August nicht überbrücken kann in Sachen Kinderbetreuung und mein AG sich in Sachen Teilzeit äußerst unflexibel zeigt. Der mir nun zugegangege Aufhebungsvertrag enthält keine Regelung zum Resturlaub - entsteht in den Monaten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses Urlaubsanspruch trotz Freistellung? Wie wird dieser dann abgegolten, wenn keine Regelung getroffen ist im Aufhebungsvertrag? Danke.
Hallo, wenn es nicht geregelt ist, besteht der Anspruch. Ohne besondere Vereinbarung lässt die Freistellung den Urlaubsanspruch unberührt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Bei einem Aufhebungsvertrag verfällt der Urlaub ! lg safrarja
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