Mitglied inaktiv
Hallo, am 31.12.2003 endet nun meine Elternzeit von 6 Monaten. Ich wollte bereits im Oktober mit meinem Arbeitgeber klären, wie meine Rückkehr aussieht. Nachdem er versprochen hat mich zurückzurufen und dies nicht geschehen ist, habe ich wieder versucht Kontakt aufzunehmen. Ich habe wieder keinen Rückruf erhalten, bis letzter Woche Mittwoch. Am Freitag war ich nun in der Personalabteilung, und man teilte mir mit, das mein Arbeitsplatz weggefallen ist, und man mir auch keinen anderen anbieten könnte, denn auch in anderen Bereichen würden Arbeitsplätze wegfallen. Die Firma hat eine Mitarbeiterzahl von ca. 400. Zu meinen persönlichen Verhältnissen ist zu sagen, das ich nicht verheiratet bin. Ich lebe zwar mit dem Vater des Kindes zusammen, aber verheiratet sind wir nicht. Gelte ich eigentlich als alleinerziehend? Ich habe schließlich keinerlei Ansprüche meinem Partner gegenüber wenn unsere Beziehung beendet werden sollte. Ich habe einmal gelesen, das alleinerziehenden Müttern nicht so einfach gekündigt werden kann. Es muß eine bestimmte Behörde zustimmen. Ist das richtig? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.
Hallo, nein, die TAtsache der Alleinerziehung spielt dabei keine Rolle. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Dein AG kann dir im Erziehungsurlaub auch so nicht kündigen, gleich ob du verheiratet bist oder nicht ! NACH dem Erziehungsurlaub kann er ;o) Du hast zwar Anspruch, nach dem Erziehungsurlaub einen Arbeisplatz zu erhalten, aber das muss nicht dein Alter sein- wohl aber ein gleichwertiger bzw einer zur gleichen Entlohnung. Fordere Deinen AG doch schriftlich auf, dir die Modalitäten zukommen zu lassen, wie es weitergeht, wenn dein Erziehungsurlaub nun beendet ist.
Mitglied inaktiv
Wir hatten bereits ein Gespräch gehabt, und mein Arbeitgeber hat mir seine Vorstellungen genannt. Ihm ist natürlich bekannt, das er mir im Moment noch nicht kündigen kann. Es wird dann so getan, als ob ich die Kündigung am 02.01.2004 erhalte. Am Donnerstag werden wir ein neues Gespräch haben, in dem ich meine Forderungen stellen werde, denn sonst werde ich rechtliche Schritte einleiten. Eigentlich bin ich in einer ziemlich guten Position, da ich eine lange Kündigungsfrist habe. Ich dachte nur, da ich alleinerziehend bin, ist dies noch besonders zu berücksichtigen.
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