Mitglied inaktiv
Hallo Meine Freundin ist gerade in Elternzeit und hat in einer Arztpraxis gearbeitet. Die Ärztin hat zum 31.8.09 ihre Praxis geschlossen und hat meine Freundin darüber nicht unterrichtet und es wurde ihr auch nicht gekündigt. Sie erfuhr dies über die Zeitung und über einen Anruf ihrer Krankenkasse am 1.9.09 dass sie durch die Schließung der Praxis nicht mehr krankenversichert sei. Hat meine Freundin keine Kündigungsfrist ? Hat sie diesbezüglich irgedwelche Rechte oder Ansprüche ? Ist sie jetzt arbeislos und kann sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden - Arbeitslosengeld - Ist sie dann vom Arbeitsamt wieder krankenversichtert mit ihren Kindern oder muss sie sich selbst versichern? Liebe Grüße und Danke für die Antwort Kathrin
Hallo, sehr problematisch - sie soll sich schnellstens bei der Agentur für Arbeit melden . Die Beendigung hätte eine Kü. gerechtfertigt, trotzdem hätte die AG kündigen müssen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
melden muss sich sich auf jeden fall beim arbeitsamt.Dann wird sie darüber versichtert wenn das amt zahlt. wie das jetzt aussicht mit kündigungsfrist kann ich dir nicht sagen, aber da kann sich sich auch beim arbeitsamt erkundigen sie sollte sich aber so schnell wir möglich zum arbeitsamt gehen.
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