Mitglied inaktiv
Hallo Meine Freundin ist gerade in Elternzeit und hat in einer Arztpraxis gearbeitet. Die Ärztin hat zum 31.8.09 ihre Praxis geschlossen und hat meine Freundin darüber nicht unterrichtet und es wurde ihr auch nicht gekündigt. Sie erfuhr dies über die Zeitung und über einen Anruf ihrer Krankenkasse am 1.9.09 dass sie durch die Schließung der Praxis nicht mehr krankenversichert sei. Hat meine Freundin keine Kündigungsfrist ? Hat sie diesbezüglich irgedwelche Rechte oder Ansprüche ? Ist sie jetzt arbeislos und kann sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden - Arbeitslosengeld - Ist sie dann vom Arbeitsamt wieder krankenversichtert mit ihren Kindern oder muss sie sich selbst versichern? Liebe Grüße und Danke für die Antwort Kathrin
Hallo, sehr problematisch - sie soll sich schnellstens bei der Agentur für Arbeit melden . Die Beendigung hätte eine Kü. gerechtfertigt, trotzdem hätte die AG kündigen müssen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
melden muss sich sich auf jeden fall beim arbeitsamt.Dann wird sie darüber versichtert wenn das amt zahlt. wie das jetzt aussicht mit kündigungsfrist kann ich dir nicht sagen, aber da kann sich sich auch beim arbeitsamt erkundigen sie sollte sich aber so schnell wir möglich zum arbeitsamt gehen.
Ähnliche Fragen
Hallo, am 31.12.2003 endet nun meine Elternzeit von 6 Monaten. Ich wollte bereits im Oktober mit meinem Arbeitgeber klären, wie meine Rückkehr aussieht. Nachdem er versprochen hat mich zurückzurufen und dies nicht geschehen ist, habe ich wieder versucht Kontakt aufzunehmen. Ich habe wieder keinen Rückruf erhalten, bis letzter Woche Mittwoch. ...
Hallo Frau Bader, bin bis Ende Dez. diesen Jahres im Erziehungsurlaub, anschl. könnte ich nur noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Mein Arbeitgeber kann mich nicht auf Teilzeit beschäftigen, werde also demnach leider arbeitslos. Nun meine Fragen: 1. Mein Arbeitgeber ist aufgrund der Anzahl seiner Mitarbeiter nicht verpflichtet mich ...
Sehr geehrte Frau RA, meine Elternzeit endet am 12.08.07. Ich kann meine Arbeit leider nicht mehr aufnehmen, da ich durch Umzug mittlerweile 250 km vom Sitz meiner Firma entfernt lebe. Wann muss ich nun fristgerecht kündigen. Mfg,
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Ich befinde mich noch in der Elternzeit und arbeite seit Juni 06 wieder als Teilzeitkraft bei meinem alten Arbeitgeber. Ich habe einen Zwischenvertrag bekommen bis zum Ende meiner Elternzeit, dieser endet mit Ablauf der Elternzeit ohne das es einer Kündigung bedarf. Mein alter Arbeitsvertrag besteht noch, i ...
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem bis Ende Februar befristeten Arbeitsverhältnis. Allerdings habe ich jetzt Mitte Januar einen Weiterbeschäftigungsvertrag unterschreiben dürfen, welcher keine Probezeit beinhaltet und direkt an den befristeten Arbeitsvertrag anschließt (gilt also ab März). Ich bin im 5. Monat schwange ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Fragen: Ich habe derzeit einen Vollzeitjob und einen Minijob und beide wissen voneinander. Wenn ich nun während der künftig anstehenden Elternzeit teilweise im Minijob weiterarbeiten möchte, muss dann der Arbeitgeber von der Vollzeitstelle zustimmen? Er weiß doch im Prinzip schon längst, dass ich auch ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch bis zum 21.09.2023 in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber A. Ab 1.10.2023 fange ich einen neuen Job bei Arbeitgeber B an. Nun meine Frage an Sie: - Kann ich meinen Job zum 21.09.2023 bei Arbeitgeber A kündigen? Und behalte ich dann meine vollen Bezüge falls ich in einem Jahr erneut Schwanger s ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...