Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende der Elternzeit - Kündigung Arbeitsverhältnis

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende der Elternzeit - Kündigung Arbeitsverhältnis

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, bin bis Ende Dez. diesen Jahres im Erziehungsurlaub, anschl. könnte ich nur noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Mein Arbeitgeber kann mich nicht auf Teilzeit beschäftigen, werde also demnach leider arbeitslos. Nun meine Fragen: 1. Mein Arbeitgeber ist aufgrund der Anzahl seiner Mitarbeiter nicht verpflichtet mich in Teilzeit zu übernehmen. Wenn er mir nun kündigt mit der Begründung, daß er mich eben auf Teilzeit nicht beschäftigen kann, bekomme ich dann tatsächlich das volle Arbeitslosengeld (so wurde es mir gesagt), obwohl ich dem Arbeitsmarkt nur noch halbtags zur Verfügung stehe? Angebl. sei das eine Ausnahmeregelung! 2. Meine Kündigungsfrist, die mein Arbeitgeber einhalten muß, sind 3 Monate. Wenn er mir nun kündigen würde, wie unter Punkt 1. geschrieben, müßte er dann diese 3 Monate auch einhalten, oder gäbe es hierfür eine Ausnahmeregelung? 3.Wenn ich fristgerecht beim Arbeitgeber mein Arbeitsverhältnis nach § 19 BerzGG kündigen würde, bekomme ich dann eine Sperrzeit vom Arbeitsamt? Vielen Dank schon im voraus für Ihre Antwort. mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, nur halb 2.Muss er 3.Das kommt6 auf die genaue ARgumentation an. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! 1.Du bekommst nur für die Zeit Arbeitslosengeld in der Du auch zur Verfügung stehst -also Teilzeit ! 2 er muß sich nicht an die Frist halten denn in elternzeit kann er Dir ja nicht kündigen sondern erst danach und da gelten andere Fristen ! 3.wenn Du selber kündigst bekommst Du eine Sperre lG Janine


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