Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Ich befinde mich noch in der Elternzeit und arbeite seit Juni 06 wieder als Teilzeitkraft bei meinem alten Arbeitgeber. Ich habe einen Zwischenvertrag bekommen bis zum Ende meiner Elternzeit, dieser endet mit Ablauf der Elternzeit ohne das es einer Kündigung bedarf. Mein alter Arbeitsvertrag besteht noch, ich habe also nach Ablauf der Elternzeit weiterhin Anspruch auf meinen unbefristeten Arbeitsvertrag (Vollzeitstelle). Meine Frage: Aus privaten Gründen (keine Kinderbetreuung mehr) muss ich diesen Zwischenvertrag kündigen. In dem Vertrag steht jedoch nichts von Kündigungsfristen. Habe ich das REcht diesen 2-jahres Vertag meinerseits zu kündigen ? Wie lauten die Kündigungsfristen ? Ich nehme an, das mein alter Vertrag von dieser Kündigung unberührt bleibt und ich weiterhin nach Ablauf der Elternzeit ein Anrecht auf meine Vollzeitstelle habe ? Vielen DAnk für IHre Antwort
Hallo, es gelten die gestzl. Kü-Fristen aus § 622 BGB (www.gesetze-im-internet.de) Liebe Grüsse, NB
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