Saraselina
Sehr geehrte Frau bader, Zur Zeit bin ich in elternzeit bin bis zum 10.03.2016. Wollte aber ab dem 1.10 wieder arbeiten meine chefin meinte sie hat keinen einsatzort für mich. Darf sie das einfach so? Darf ich aus dem Grund fristlos kündigen? Mit freundlichen grüßen saraselina
Hallo, Sie haben einen Anspruch auf TZ, wenn der Betrieb mind. 15 An hat u keine wichtigen betriebliche Gründe entgegenstehen. Ich würde nicht fristlos kündigen, sondern mich umschauen, um wo anders eine TZ zu finden - da muss der Ag zustimmen,darf aber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Dann können Sie immer noch schauen, was Sie machen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Musst doch nicht kündigen. Dann bekommst auch kein ALG1 später. Sie soll Dir gestatten woanders Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten.
Mitglied inaktiv
??? Hast Du EZ bis 10.03 komplett eingereicht, mit entsprechenden TZ-Wunsch vorher ab dem 01.10? Falls nein, dann musst Dir deine Chefin dem TZ vorher auch wahrscheinlich nicht entsprechen. Du hast dich ja vorher verbindlich für etwas anderes festgelegt. Anders sieht es aus, wenn du bereits im Vorfeld gesagt hast, innerhalb der EZ Teilzeit arbeiten zu wollen und sie nicht dem entsprechend widersprochen hat. Kündigen musst Du jedenfalls nicht, sie soll bescheinigen das sie nichts hast, dann suchst du dir für die Zwischenzeit etwas anderes. Falls Kinderbetreuung gesichert ist, kannst du auch im Umfang der Teilzeitstunden ALG1 beantragen. Fraglich ist halt, was willst du ab dem 10.03 dann machen?
Saraselina
Es war schon lange bekannt das ich sobald mein Sohn ein krippenplatz hat wieder anfangen werde. Gerade kam eine email von ihr an das sie mir 10 Stunden in der woche anbieten kann. Das sind nicht mal die Stunden die ich vorher hatt vor der elternzeit. Lg
Sternenschnuppe
Wenn das Kind einen Krippenplatz hat ist nicht zeitlich definiert. Wie soll ein Chef da planen ? Sie bemüht sich ja offensichtlich, sonst hätte sie nicht gemailt. Wenn das Kind betreut ist, dann lass Dir bestätigen dass sie Dir keine x Stunden anbieten kann, aber gestattet woanders zu arbeiten. Dann kannst Du auch ALG1 beantragen und zeitgleich was anderes suchen. Nach der Elternzeit muss sie den alten Vertrag aufleben lassen
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