Hallo,
in meinem Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende festgelegt.
Gilt diese Frist auch während der Elternzeit?
Ich fange nach der Elternzeit am 23.06.14 wieder an zu arbeiten.
Kann ich bis dahin jeden Monat kündigen mit 3 Monaten Vorlauf, oder gilt da auch das Quartalsende?
Könnte ich zum Beispiel am 30.04.14 zum 31.07.14 kündigen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
herza
am 31.03.2014, 21:19
Antwort auf:
Kündigen nach der Elternzeit (3 Monate nach Quartalsende??)
Hallo,
in der EZ gelten die vertraglichen Fristen, zum Ende der EZ 3 Mo
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2014
Antwort auf:
Kündigen nach der Elternzeit (3 Monate nach Quartalsende??)
Die Kündigungsfrist besteht auch während der EZ. Einzig zum Ende der EZ besteht ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist - ansonsten gilt immer die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Und das Quartalsende zählt nun mal zu Deiner Kündigungsfrist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 01.04.2014, 08:18