Newyorkdoll
Liebe Frau Bader, nach meinem zweiten Kind habe ich meine restliche Elternzeit (4 Jahre von beiden Kindern) genommen und arbeite 30 Stunden. Jetzt ist es so, dass ich mit dem Gedanken spiele, zu kündigen. Ich bin noch zwei Jahre in Elternzeit. Einen potentiellen neuen Arbeitgeber wird eine Elternzeit vermutlich abschrecken. Kann man diese verschweigen oder aus der Elternzeit austreten? Können Sie auch etwas sagen, wie es sich mit dem Arbeitsamt verhält, wenn man noch in der Elternzeit ist und von selbst kündigt? Vielen Dank für Ihre Hilfe!! Liebe Grüße Newyorkdoll
Hallo, mit Beendigung des Vertrages endet auch die Elternzeit. Bei einem neuen Arbeitgeber muss diese neu beantragt werden. Ob Sie einen Anspruch haben hängt vom Alter der Kinder ab. Liebe Grüße NB
MamaausM
Wenn du kündigst, hast du automatisch keine Elternzeit mehr. Und ALG gibt es nur bei entsprechende Kinderbetreuung
MamaausM
Wenn du kündigst, hast du automatisch keine Elternzeit mehr. Und ALG gibt es nur bei entsprechende Kinderbetreuung
3wildehühner
Sobald du den jetzigen Arbeitsplatz nicht mehr hast, ist deine Elternzeit vorbei. Wenn du selber kündigst, bekommst du eine Sperre vom Jobcenter für gewöhnlich drei Monate. ALG1 bekommst du nach dieser Sperrfrist in dem Umfang, in dem du arbeiten kannst und deinKind betreut ist, also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
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