Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreiben oder beschäftigungsverbot?

Frage: Krankschreiben oder beschäftigungsverbot?

sunny19

Beitrag melden

Hallo, habe da eine lange ausführliche Frage. Und zwar hat mir mein da in der 7. ssw ein beschäftigungsverbot ausgestellt. Arbeite in der ambulanten Pflege. Mein Chefin hat das beschäftigungsverbot nicht angenommen. Ihre Frage war... Dann könnte ich ja putzen und dann habe ich lieber normal weiter gearbeitet mit spritzen und allem. Letzte Woche dann hat mich mein fa krank geschrieben. Daraufhin sollte ich ins Büro kommen. Meine Chefin möchte das beschäftigungsverbot nun doch haben. Ich könnte im Büro arbeiten. Kommen und gehen wann ich möchte und wenn mir mal übel wäre könnte ich ruhig zuhause bleiben. Kommt mir halt jetzt merkwürdig vor weil sie sagte das ich trotzdem das volle Gehalt bekomme. Denke aber das wenn ich nur paar stunden dahin gehe auch nur paar Stunden bezahlt bekomme. Wie sieht das aus. Was wäre finanziell besser. Krankschreiben oder beschäftigungsverbot. Danke schonmal für die Antwort Lg Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war). Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor. Liebe Grüsse, NB


Colien07022004

Beitrag melden

So einfach kann man sich das nicht aussuchen und schon gar nicht dein Chef! Ein BV bekommt man, wenn die Arbeit gefährlich ist, bei dir ja die Pflege und Infektionsbedarf und wenn der AG keine sichere Arbeitsmöglichkeiten findet - bei dir aber anscheinend Büroarbeit. Dein Chef hat einen Vorteil vom BV - er bekommt Dich bezahlt, plus einen kleinen Obolus drauf! Warum solltest du also im sicheren Büro arbeiten UND ein BV haben, dass ist gesetzlich gar nicht möglich! Er erhält deinen Lohn von der KK erstattet und du arbeitest dann noch für ihn "gratis". Das würde ich nicht tun, es ist rechtlich sicher nicht statthaft. Des weiteren darf ein Facharzt-BV gar nicht abgelehnt werden. Du hast dich ganz schön an der Nase rumführen lassen! Jetzt versucht dein AG Profit draus zu schlagen. Bist du SS-bedingt krankgeschrieben, hat es keine negativen Auswirkungen auf das Elterngeld. Mein Tipp - BV geben lassen und zuhause bleiben! Lg


sternenfee75

Beitrag melden

Entweder sie zahlt dein Gehalt weiter und bietet dir einen Schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz an(Büro) oder du bekommst ein BV, dann bleibst du zu Hause. Beim BV bekommt der AG in der Regel das Geld wieder über eine Umlage. Aber beides, so wie sie meint, geht nicht.


sunny19

Beitrag melden

In dem Beschäftigungsverbot steht drinnen das die mich woanders einsetzen können. ZB Hauswirtschaft oder Büro. Wie ist es denn dann? Komme da nicht mehr so ganz mit. Wenn ich also jetzt im Büro nicht arbeite dann bekomme ich doch kein Geld oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ahmm, problematisch dürfte eher sein, ist das BV überhaupt noch gültig? Weil ja inzwischen eine Krankschreibung gemacht wurde. Und IMO geht Krankschreibung über BV und damit eben nach 6 Wochen entsprechend auch Krankengeld. Was zwar, wenn schwangerschaftsbedingt, keine Auswirkung auf das Elterngeld haben darf, was aber eben geringer ist als der lohn der dir wegen dem BV zusteht. Im übrigen hat dein Chef in einem recht, der Arzt hätte dir wegen der Arbeit kein BV geben dürfen. Das darf nur der AG machen, denn nur der kann im Zweifel eben schauen, ob er nicht "Ersatzarbeit" hat. Was in deinem Falle ja sogar zutreffen würde. Somit hätte ein mögliches BV wegen der Arbeit auch gar keine Grundlage gehabt. Kann sie dir keine Arbeit geben die mit dem Mutterschaftsgesetzt vereinbar ist, dann muss sie das BV aussprechen. Der Arzt hätte das nur machen dürfen wenn schwerwiegende Folgen wegen gesundheitlichen Gefährdung, zB Blutungen für Dich oder das Kind besteht und eben absehbar ist, das da auch keine Besserung eintritt. Ansonsten darf er dann auch nur schwangerschaftsbedingt krankschreiben. Hier haben sowohl Arzt, wie auch AG riesen Mist gebaut. Würde mich da dringend an die Krankenkasse wenden, was jetzt laufen soll. Zudem an das Gewerbeamt, weil der AG ja ziemlich "speziell" scheint. Sollen die mal prüfen.


sunny19

Beitrag melden

Habe meiner Arbeitgeberin gesagt das sie auch ein arbeitsverbot aussprechen kann. Hat mein Arbeitgeber bei mein Arbeitgeber bei den ersten zwei auch gemacht. Sie meinte das sie das nicht darf und sich da auch nicht einmischen darf


Colien07022004

Beitrag melden

Deine AG stellt sich ganz schön an. Fakt ist, du musst deine Krankschreibung erst beenden um ein BV erhalten zu können. Dein AG kann selbstverständlich ein BV aussprechen Aber BV und Arbeiten, dass geht nicht! Das ist rechtswidrig, denn dein AG bescheißt damit die KK, die deinen Lohn, dem AG zurückerstattet, so daß er keine Einbußen hat. Lg Lg


Andrea6

Beitrag melden

Entweder oder geht gar nicht: offenbar bist Du doch aktuell krank.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo ich war für eine Woche im Krankenhaus weil ich vorzeitige Wehen bekommen habe. Meine FÄ hat mich deshalb vorerst für 2 Wochen krankgeschrieben bis zum 13.12.07 und meinte das sie mich bis zum Mutterschutz krankschreiben wird (beginnt 8.Januar) Das sind mehr wie 6 Wochen bekomme ich mein volles Gehalt? Ich frage deshalb weil ich zu ...

Guten Tag, ich bin Erzieherin in einer Kita, auch mit Kindern unter 3 Jahren in meiner Gruppe. Letzte Woche habe ich durch einen Test erfahren das ich schwanger bin. Meine Frauenärztin hat noch diese Woche Urlaub. Vondaher konnte ich noch keine Untersuchung bei ihr vornehmen lassen. (Andere Ärzte nehmen nur Notfälle auf) In meiner 1. Ss (2015 ...

Liebe Frau Bader, zurzeit befinde ich mich in meiner ersten Elternzeit, die eigentlich zum 23.10.23 enden würde. Da ich erneut schwanger geworden bin ändert sich das ganze. Ich hatte bei der ersten Geburt komplikationen. Jetzt bei der 2.Schwangerschaft hab ich mit starkem Erbrechen und Übelkeit zu tun. So stark das kein Medikament richti ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...