sunny19
Hallo, habe da eine lange ausführliche Frage. Und zwar hat mir mein da in der 7. ssw ein beschäftigungsverbot ausgestellt. Arbeite in der ambulanten Pflege. Mein Chefin hat das beschäftigungsverbot nicht angenommen. Ihre Frage war... Dann könnte ich ja putzen und dann habe ich lieber normal weiter gearbeitet mit spritzen und allem. Letzte Woche dann hat mich mein fa krank geschrieben. Daraufhin sollte ich ins Büro kommen. Meine Chefin möchte das beschäftigungsverbot nun doch haben. Ich könnte im Büro arbeiten. Kommen und gehen wann ich möchte und wenn mir mal übel wäre könnte ich ruhig zuhause bleiben. Kommt mir halt jetzt merkwürdig vor weil sie sagte das ich trotzdem das volle Gehalt bekomme. Denke aber das wenn ich nur paar stunden dahin gehe auch nur paar Stunden bezahlt bekomme. Wie sieht das aus. Was wäre finanziell besser. Krankschreiben oder beschäftigungsverbot. Danke schonmal für die Antwort Lg Sandra
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war). Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor. Liebe Grüsse, NB
Colien07022004
So einfach kann man sich das nicht aussuchen und schon gar nicht dein Chef! Ein BV bekommt man, wenn die Arbeit gefährlich ist, bei dir ja die Pflege und Infektionsbedarf und wenn der AG keine sichere Arbeitsmöglichkeiten findet - bei dir aber anscheinend Büroarbeit. Dein Chef hat einen Vorteil vom BV - er bekommt Dich bezahlt, plus einen kleinen Obolus drauf! Warum solltest du also im sicheren Büro arbeiten UND ein BV haben, dass ist gesetzlich gar nicht möglich! Er erhält deinen Lohn von der KK erstattet und du arbeitest dann noch für ihn "gratis". Das würde ich nicht tun, es ist rechtlich sicher nicht statthaft. Des weiteren darf ein Facharzt-BV gar nicht abgelehnt werden. Du hast dich ganz schön an der Nase rumführen lassen! Jetzt versucht dein AG Profit draus zu schlagen. Bist du SS-bedingt krankgeschrieben, hat es keine negativen Auswirkungen auf das Elterngeld. Mein Tipp - BV geben lassen und zuhause bleiben! Lg
sternenfee75
Entweder sie zahlt dein Gehalt weiter und bietet dir einen Schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz an(Büro) oder du bekommst ein BV, dann bleibst du zu Hause. Beim BV bekommt der AG in der Regel das Geld wieder über eine Umlage. Aber beides, so wie sie meint, geht nicht.
sunny19
In dem Beschäftigungsverbot steht drinnen das die mich woanders einsetzen können. ZB Hauswirtschaft oder Büro. Wie ist es denn dann? Komme da nicht mehr so ganz mit. Wenn ich also jetzt im Büro nicht arbeite dann bekomme ich doch kein Geld oder?
Mitglied inaktiv
Ahmm, problematisch dürfte eher sein, ist das BV überhaupt noch gültig? Weil ja inzwischen eine Krankschreibung gemacht wurde. Und IMO geht Krankschreibung über BV und damit eben nach 6 Wochen entsprechend auch Krankengeld. Was zwar, wenn schwangerschaftsbedingt, keine Auswirkung auf das Elterngeld haben darf, was aber eben geringer ist als der lohn der dir wegen dem BV zusteht. Im übrigen hat dein Chef in einem recht, der Arzt hätte dir wegen der Arbeit kein BV geben dürfen. Das darf nur der AG machen, denn nur der kann im Zweifel eben schauen, ob er nicht "Ersatzarbeit" hat. Was in deinem Falle ja sogar zutreffen würde. Somit hätte ein mögliches BV wegen der Arbeit auch gar keine Grundlage gehabt. Kann sie dir keine Arbeit geben die mit dem Mutterschaftsgesetzt vereinbar ist, dann muss sie das BV aussprechen. Der Arzt hätte das nur machen dürfen wenn schwerwiegende Folgen wegen gesundheitlichen Gefährdung, zB Blutungen für Dich oder das Kind besteht und eben absehbar ist, das da auch keine Besserung eintritt. Ansonsten darf er dann auch nur schwangerschaftsbedingt krankschreiben. Hier haben sowohl Arzt, wie auch AG riesen Mist gebaut. Würde mich da dringend an die Krankenkasse wenden, was jetzt laufen soll. Zudem an das Gewerbeamt, weil der AG ja ziemlich "speziell" scheint. Sollen die mal prüfen.
sunny19
Habe meiner Arbeitgeberin gesagt das sie auch ein arbeitsverbot aussprechen kann. Hat mein Arbeitgeber bei mein Arbeitgeber bei den ersten zwei auch gemacht. Sie meinte das sie das nicht darf und sich da auch nicht einmischen darf
Colien07022004
Deine AG stellt sich ganz schön an. Fakt ist, du musst deine Krankschreibung erst beenden um ein BV erhalten zu können. Dein AG kann selbstverständlich ein BV aussprechen Aber BV und Arbeiten, dass geht nicht! Das ist rechtswidrig, denn dein AG bescheißt damit die KK, die deinen Lohn, dem AG zurückerstattet, so daß er keine Einbußen hat. Lg Lg
Andrea6
Entweder oder geht gar nicht: offenbar bist Du doch aktuell krank.
Ähnliche Fragen
Hallo ich war für eine Woche im Krankenhaus weil ich vorzeitige Wehen bekommen habe. Meine FÄ hat mich deshalb vorerst für 2 Wochen krankgeschrieben bis zum 13.12.07 und meinte das sie mich bis zum Mutterschutz krankschreiben wird (beginnt 8.Januar) Das sind mehr wie 6 Wochen bekomme ich mein volles Gehalt? Ich frage deshalb weil ich zu ...
Guten Tag, ich bin Erzieherin in einer Kita, auch mit Kindern unter 3 Jahren in meiner Gruppe. Letzte Woche habe ich durch einen Test erfahren das ich schwanger bin. Meine Frauenärztin hat noch diese Woche Urlaub. Vondaher konnte ich noch keine Untersuchung bei ihr vornehmen lassen. (Andere Ärzte nehmen nur Notfälle auf) In meiner 1. Ss (2015 ...
Liebe Frau Bader, zurzeit befinde ich mich in meiner ersten Elternzeit, die eigentlich zum 23.10.23 enden würde. Da ich erneut schwanger geworden bin ändert sich das ganze. Ich hatte bei der ersten Geburt komplikationen. Jetzt bei der 2.Schwangerschaft hab ich mit starkem Erbrechen und Übelkeit zu tun. So stark das kein Medikament richti ...
Hallo :) ich befinde mich seit 2 Wochen im Beschäftigungsverbot (von Arzt), mein Chef schreibt mir aber ständig WhatsApp dass ich noch dies oder jenes erledigen soll. War jetzt schon 2x im Geschäft deshalb. Wenn ich dann denke, jetzt ist alles erledigt kommt die nächste WhatsApp mit iwas. Habs Gefühl er will mir noch was reindrücken, weil ich ...
Hallo :) ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ?
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden