Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreiben oder beschäftigungsverbot?

Frage: Krankschreiben oder beschäftigungsverbot?

sunny19

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Hallo, habe da eine lange ausführliche Frage. Und zwar hat mir mein da in der 7. ssw ein beschäftigungsverbot ausgestellt. Arbeite in der ambulanten Pflege. Mein Chefin hat das beschäftigungsverbot nicht angenommen. Ihre Frage war... Dann könnte ich ja putzen und dann habe ich lieber normal weiter gearbeitet mit spritzen und allem. Letzte Woche dann hat mich mein fa krank geschrieben. Daraufhin sollte ich ins Büro kommen. Meine Chefin möchte das beschäftigungsverbot nun doch haben. Ich könnte im Büro arbeiten. Kommen und gehen wann ich möchte und wenn mir mal übel wäre könnte ich ruhig zuhause bleiben. Kommt mir halt jetzt merkwürdig vor weil sie sagte das ich trotzdem das volle Gehalt bekomme. Denke aber das wenn ich nur paar stunden dahin gehe auch nur paar Stunden bezahlt bekomme. Wie sieht das aus. Was wäre finanziell besser. Krankschreiben oder beschäftigungsverbot. Danke schonmal für die Antwort Lg Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war). Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor. Liebe Grüsse, NB


Colien07022004

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So einfach kann man sich das nicht aussuchen und schon gar nicht dein Chef! Ein BV bekommt man, wenn die Arbeit gefährlich ist, bei dir ja die Pflege und Infektionsbedarf und wenn der AG keine sichere Arbeitsmöglichkeiten findet - bei dir aber anscheinend Büroarbeit. Dein Chef hat einen Vorteil vom BV - er bekommt Dich bezahlt, plus einen kleinen Obolus drauf! Warum solltest du also im sicheren Büro arbeiten UND ein BV haben, dass ist gesetzlich gar nicht möglich! Er erhält deinen Lohn von der KK erstattet und du arbeitest dann noch für ihn "gratis". Das würde ich nicht tun, es ist rechtlich sicher nicht statthaft. Des weiteren darf ein Facharzt-BV gar nicht abgelehnt werden. Du hast dich ganz schön an der Nase rumführen lassen! Jetzt versucht dein AG Profit draus zu schlagen. Bist du SS-bedingt krankgeschrieben, hat es keine negativen Auswirkungen auf das Elterngeld. Mein Tipp - BV geben lassen und zuhause bleiben! Lg


sternenfee75

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Entweder sie zahlt dein Gehalt weiter und bietet dir einen Schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz an(Büro) oder du bekommst ein BV, dann bleibst du zu Hause. Beim BV bekommt der AG in der Regel das Geld wieder über eine Umlage. Aber beides, so wie sie meint, geht nicht.


sunny19

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In dem Beschäftigungsverbot steht drinnen das die mich woanders einsetzen können. ZB Hauswirtschaft oder Büro. Wie ist es denn dann? Komme da nicht mehr so ganz mit. Wenn ich also jetzt im Büro nicht arbeite dann bekomme ich doch kein Geld oder?


Mitglied inaktiv

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Ahmm, problematisch dürfte eher sein, ist das BV überhaupt noch gültig? Weil ja inzwischen eine Krankschreibung gemacht wurde. Und IMO geht Krankschreibung über BV und damit eben nach 6 Wochen entsprechend auch Krankengeld. Was zwar, wenn schwangerschaftsbedingt, keine Auswirkung auf das Elterngeld haben darf, was aber eben geringer ist als der lohn der dir wegen dem BV zusteht. Im übrigen hat dein Chef in einem recht, der Arzt hätte dir wegen der Arbeit kein BV geben dürfen. Das darf nur der AG machen, denn nur der kann im Zweifel eben schauen, ob er nicht "Ersatzarbeit" hat. Was in deinem Falle ja sogar zutreffen würde. Somit hätte ein mögliches BV wegen der Arbeit auch gar keine Grundlage gehabt. Kann sie dir keine Arbeit geben die mit dem Mutterschaftsgesetzt vereinbar ist, dann muss sie das BV aussprechen. Der Arzt hätte das nur machen dürfen wenn schwerwiegende Folgen wegen gesundheitlichen Gefährdung, zB Blutungen für Dich oder das Kind besteht und eben absehbar ist, das da auch keine Besserung eintritt. Ansonsten darf er dann auch nur schwangerschaftsbedingt krankschreiben. Hier haben sowohl Arzt, wie auch AG riesen Mist gebaut. Würde mich da dringend an die Krankenkasse wenden, was jetzt laufen soll. Zudem an das Gewerbeamt, weil der AG ja ziemlich "speziell" scheint. Sollen die mal prüfen.


sunny19

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Habe meiner Arbeitgeberin gesagt das sie auch ein arbeitsverbot aussprechen kann. Hat mein Arbeitgeber bei mein Arbeitgeber bei den ersten zwei auch gemacht. Sie meinte das sie das nicht darf und sich da auch nicht einmischen darf


Colien07022004

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Deine AG stellt sich ganz schön an. Fakt ist, du musst deine Krankschreibung erst beenden um ein BV erhalten zu können. Dein AG kann selbstverständlich ein BV aussprechen Aber BV und Arbeiten, dass geht nicht! Das ist rechtswidrig, denn dein AG bescheißt damit die KK, die deinen Lohn, dem AG zurückerstattet, so daß er keine Einbußen hat. Lg Lg


Andrea6

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Entweder oder geht gar nicht: offenbar bist Du doch aktuell krank.


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