Katrin27
Liebe Frau Bader, zurzeit befinde ich mich in meiner ersten Elternzeit, die eigentlich zum 23.10.23 enden würde. Da ich erneut schwanger geworden bin ändert sich das ganze. Ich hatte bei der ersten Geburt komplikationen. Jetzt bei der 2.Schwangerschaft hab ich mit starkem Erbrechen und Übelkeit zu tun. So stark das kein Medikament richtig wirkt und ich mich um einen Betreuungsplatz für meine Tochter umschaue. Hatte im Vorfeld auch nicht damit gerechnet, dass sämtliche Hilfen abgelehnt oder doppelt so teuer Sind, als wenn man zu regulären "Zeiten" sie beanspruch (Tagesmütter etc.) Und gerate immer mehr in finanzielle Schwierigkeiten. Meine Ärztin meinte ich soll meine Elternzeit beenden und sie würde mich krank schreiben somit würde ich weiter volles Gehalt bekommen und könnte sämtliche Hilfen bezahlen. Aber das ist doch so nicht korrekt oder, da man doch nach 6 Wochen Krankengeld bekommen würde (welches noch weniger wäre als das Elterngeld) ? Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
Hallo, ich nehme Ihre FA als unseriös wahr. Das geht natürlich nicht. Da müssen Sie sich etwas anderes überlegen. Liebe Grüße u gute Besserung NB
MamaausM2
Du darfst die Elternzeit nicht beenden um AU zu sein. Ohne Schwangerschaft wärst du ja auch in Elternzeit
3wildehühner
Deine Frauenärztin möchte dich zum Sozialbetrug anstiften. Das ist heftig! Wie viel Jahre Elternzeit hast du beantragt? Die ersten zwei Jahre sind bindend und du kannst du nur mit Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig beenden. Du könntest Teilzeit in Elternzeit beantragen. Aber nicht im Wissen, dass du arbeitsunfähig bist! Als Arbeitgeber käme ich mir betrogen vor- und es IST ja auch BETRUG, wenn du dann am ersten Arbeitstag nicht erscheinst, sondern eine AU vorlegest. Ein Beschäftigungsverbot kommt übrigens nicht wegen Übelkeit in Frage, das ist ein Grund für eine AU. Allerdings, selbst wenn du jetzt diesen Betrug in Form von mit Erlaubnis des Arbeitgebers vorzeitig EU zu beenden, durchziehst,brauchst du natürlich auch eine Kinderbetreuung, denn falls du eine Fehlgeburt haben solltest, musst du dann natürlich auch arbeiten können. Zudem hält die Übelkeit oft nicht die gesamte Schwangerschaft an und ab dann wärst du arbeitsfähig und musst arbeiten gehen. Dann hast keine Elternzeit mehr.
Katrin27
Gott sei dank. Danke für eure Antworten. Kam mir alles schon was spanisch vor was die FA gesagt hat, fühle mich da eh nicht wirklich wohl. Und jetzt klar total Wahnsinn was die mir da gesagt hat, werde ich never ever machen. Dann dreh ich lieber jeden Cent 8 mal um als was krummes zu drehen... Furchtbar. Echt unglaublich was einem heutzutage alles geraten/ vorgeschlagen wird
Sternenschnuppe
Sie kann eine Haushaltshilfe verschreiben, wenn aufgrund der Übelkeit die Versorgung eingeschränkt ist. Dann kommt jemand der Dir hilft. Einkauf, kochen, Kind mal bespaßen, durchsaugen etc. Vielleicht entlastet Dich das schon enorm.
Ani123
EZ beenden um in AU zu gehen geht nicht. Ebenso geht auch kein BV, falls ihre Frauenärztin den Vorschlag machen sollte. Was ihre Frauenärztin machen kann ist ihnen eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu verschreiben. Wenn die Krankenkasse keine freie Person dafür hat und/oder können sie auch selbst jemanden suchen. Z. B. kann es auch der KV machen, eine Freundin oder Tante.
Ähnliche Fragen
Hallo ich war für eine Woche im Krankenhaus weil ich vorzeitige Wehen bekommen habe. Meine FÄ hat mich deshalb vorerst für 2 Wochen krankgeschrieben bis zum 13.12.07 und meinte das sie mich bis zum Mutterschutz krankschreiben wird (beginnt 8.Januar) Das sind mehr wie 6 Wochen bekomme ich mein volles Gehalt? Ich frage deshalb weil ich zu ...
Hallo, habe da eine lange ausführliche Frage. Und zwar hat mir mein da in der 7. ssw ein beschäftigungsverbot ausgestellt. Arbeite in der ambulanten Pflege. Mein Chefin hat das beschäftigungsverbot nicht angenommen. Ihre Frage war... Dann könnte ich ja putzen und dann habe ich lieber normal weiter gearbeitet mit spritzen und allem. Letzte Woche ...
Guten Tag, ich bin Erzieherin in einer Kita, auch mit Kindern unter 3 Jahren in meiner Gruppe. Letzte Woche habe ich durch einen Test erfahren das ich schwanger bin. Meine Frauenärztin hat noch diese Woche Urlaub. Vondaher konnte ich noch keine Untersuchung bei ihr vornehmen lassen. (Andere Ärzte nehmen nur Notfälle auf) In meiner 1. Ss (2015 ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit