Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot oder Krankschreiben Übelkeit Erbrechen Ssw

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot oder Krankschreiben Übelkeit Erbrechen Ssw

Katrin27

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Liebe Frau Bader, zurzeit befinde ich mich in meiner ersten Elternzeit, die eigentlich zum 23.10.23 enden würde. Da ich erneut schwanger geworden bin ändert sich das ganze. Ich hatte bei der ersten Geburt komplikationen. Jetzt bei der 2.Schwangerschaft hab ich mit starkem Erbrechen und Übelkeit zu tun. So stark das kein Medikament richtig wirkt und ich mich um einen Betreuungsplatz für meine Tochter umschaue. Hatte im Vorfeld auch nicht damit gerechnet, dass sämtliche Hilfen abgelehnt oder doppelt so teuer Sind, als wenn man zu regulären "Zeiten" sie beanspruch (Tagesmütter etc.) Und gerate immer mehr in finanzielle Schwierigkeiten. Meine Ärztin meinte ich soll meine Elternzeit beenden und sie würde mich krank schreiben somit würde ich weiter volles Gehalt bekommen und könnte sämtliche Hilfen bezahlen. Aber das ist doch so nicht korrekt oder, da man doch nach 6 Wochen Krankengeld bekommen würde (welches noch weniger wäre als das Elterngeld) ? Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich nehme Ihre FA als unseriös wahr. Das geht natürlich nicht. Da müssen Sie sich etwas anderes überlegen. Liebe Grüße u gute Besserung NB


MamaausM2

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Du darfst die Elternzeit nicht beenden um AU zu sein. Ohne Schwangerschaft wärst du ja auch in Elternzeit


3wildehühner

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Deine Frauenärztin möchte dich zum Sozialbetrug anstiften. Das ist heftig! Wie viel Jahre Elternzeit hast du beantragt? Die ersten zwei Jahre sind bindend und du kannst du nur mit Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig beenden. Du könntest Teilzeit in Elternzeit beantragen. Aber nicht im Wissen, dass du arbeitsunfähig bist! Als Arbeitgeber käme ich mir betrogen vor- und es IST ja auch BETRUG, wenn du dann am ersten Arbeitstag nicht erscheinst, sondern eine AU vorlegest. Ein Beschäftigungsverbot kommt übrigens nicht wegen Übelkeit in Frage, das ist ein Grund für eine AU. Allerdings, selbst wenn du jetzt diesen Betrug in Form von mit Erlaubnis des Arbeitgebers vorzeitig EU zu beenden, durchziehst,brauchst du natürlich auch eine Kinderbetreuung, denn falls du eine Fehlgeburt haben solltest, musst du dann natürlich auch arbeiten können. Zudem hält die Übelkeit oft nicht die gesamte Schwangerschaft an und ab dann wärst du arbeitsfähig und musst arbeiten gehen. Dann hast keine Elternzeit mehr.


Katrin27

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Gott sei dank. Danke für eure Antworten. Kam mir alles schon was spanisch vor was die FA gesagt hat, fühle mich da eh nicht wirklich wohl. Und jetzt klar total Wahnsinn was die mir da gesagt hat, werde ich never ever machen. Dann dreh ich lieber jeden Cent 8 mal um als was krummes zu drehen... Furchtbar. Echt unglaublich was einem heutzutage alles geraten/ vorgeschlagen wird


Sternenschnuppe

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Sie kann eine Haushaltshilfe verschreiben, wenn aufgrund der Übelkeit die Versorgung eingeschränkt ist. Dann kommt jemand der Dir hilft. Einkauf, kochen, Kind mal bespaßen, durchsaugen etc. Vielleicht entlastet Dich das schon enorm.


Ani123

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EZ beenden um in AU zu gehen geht nicht. Ebenso geht auch kein BV, falls ihre Frauenärztin den Vorschlag machen sollte. Was ihre Frauenärztin machen kann ist ihnen eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu verschreiben. Wenn die Krankenkasse keine freie Person dafür hat und/oder können sie auch selbst jemanden suchen. Z. B. kann es auch der KV machen, eine Freundin oder Tante.


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