Mitglied inaktiv
Hallo ich war für eine Woche im Krankenhaus weil ich vorzeitige Wehen bekommen habe. Meine FÄ hat mich deshalb vorerst für 2 Wochen krankgeschrieben bis zum 13.12.07 und meinte das sie mich bis zum Mutterschutz krankschreiben wird (beginnt 8.Januar) Das sind mehr wie 6 Wochen bekomme ich mein volles Gehalt? Ich frage deshalb weil ich zuvor 3 1/2 Wochen vom Hausarzt wegen Grippe krankgeschrieben war und mein Krankenhausaufenthalt gleich im Anschluß war. Vielen Dank
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, habe da eine lange ausführliche Frage. Und zwar hat mir mein da in der 7. ssw ein beschäftigungsverbot ausgestellt. Arbeite in der ambulanten Pflege. Mein Chefin hat das beschäftigungsverbot nicht angenommen. Ihre Frage war... Dann könnte ich ja putzen und dann habe ich lieber normal weiter gearbeitet mit spritzen und allem. Letzte Woche ...
Guten Tag, ich bin Erzieherin in einer Kita, auch mit Kindern unter 3 Jahren in meiner Gruppe. Letzte Woche habe ich durch einen Test erfahren das ich schwanger bin. Meine Frauenärztin hat noch diese Woche Urlaub. Vondaher konnte ich noch keine Untersuchung bei ihr vornehmen lassen. (Andere Ärzte nehmen nur Notfälle auf) In meiner 1. Ss (2015 ...
Liebe Frau Bader, zurzeit befinde ich mich in meiner ersten Elternzeit, die eigentlich zum 23.10.23 enden würde. Da ich erneut schwanger geworden bin ändert sich das ganze. Ich hatte bei der ersten Geburt komplikationen. Jetzt bei der 2.Schwangerschaft hab ich mit starkem Erbrechen und Übelkeit zu tun. So stark das kein Medikament richti ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten