Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenkasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenkasse

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Hallo, ich habe 3 Jahre Erziehungsurlaub und im Mai endet das Erziehungsgeld (dann sind die 2 Jahre um) was auch ok ist, nur ich bin dann nicht mehr Krankenversichert. Was kann ich machen um weiterhin Krankenversichert zu sein? Ich bin nicht verheiratet Lebe aber mit meinem Freund und unserer gemeinsamen Tochter (*18.06.2003) in einer Wohnung und er verdient Netto 2000 Euro. ALG2 werde ich dann bestimmt nicht bekommen, muss ich mich dann freiwillig Versichern oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Ich hoffe ich bin mit den Fragen hier richtig. Danke schonmal Nina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie tatsächlich im EU sind (also einen AG haben + dort EZ beantragt haben), bekommen Sie für die kompletten drei JAhre beitragsfreie KK-Beiträge. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Frag nochmal bei der KK nach denn normalerweise ist man in der kompletten Elternzeit beitragsfrei versichert ! Lg julia


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Meine Vorrednerin hat Recht. Deine Krankenkasse müsste dir eigentlich jedes Jahr einen Bogen zum ausfüllen schicken, ob du weiterhin in Elternzeit bist und dich für den Fall dann weiter beitragsfrei versichern. LG


Mitglied inaktiv

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Man ist nur solange beitragsfrei versichert, wie man EZ-Geld bekommt. Nur wissen das manche Krankenkassen(-mitarbeiter) scheinbar nicht (oder sind (noch) so kulant, dass sie die Mütter weiter versichern).


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Also ich kenne niemanden der sich in der Elterzeit selber versichern mußte -obwohl unterschiedliche KK ! Ich habe von meiner (AOK ) nach Ablauf des erziehungsgeldes ein Schreiben bekommen wo ich eintragen mußte wielange ich noch in Elternzeit bin und habe dann schriftlich bestätigt bekommen das ich bis zum Ende beitragsfrei versichert bin ! LG Julia


Mitglied inaktiv

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...Auszug aus der Broschüre des Bundesministeriums für Fam., Senioren, Frauen und Jugend "Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub": "In der gesetzl. KV wird die Pflichtversicherung während des EZ-Urlaubes aufrechterhalten...Die Beitragsfreiheit besteht aber nur während des Bezugs von Erziehungsgeld..." Die Broschüre ist von 1999, das heißt, es könnte sich seitdem auch was geändert haben. Habe allerdings darüber nichts gehört. Gruß Sarah


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