Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld im Anschluss an Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankengeld im Anschluss an Beschäftigungsverbot

Twins2014

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Hallo, wir bekommen Zwillinge nach endlosen 11 Jahren! Leider gibt es einen kleinen Wermutstropfen...: Meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum 31.03. ausläuft. Für diese Stelle gab es ein Beschäftigungsverbot! Geburtstermin ist der 01.08.! Keiner kann uns so genau sagen wer nun für die Zwischenzeit von Ende Arbeitsvertrag bis Beginn Mutterschutz zuständig ist...bzw. was der beste Weg ist... Stimmt es zum Beispiel, dass wenn der Frauenarzt eine AU austellt, dann sofort die Krankenkasse Krankegeld zahlt...? Und welche Diagnose muss da dann drin stehen...? Oder ist der Weg über das Arbeitsamt besser.... Auch hinsichtlich Elterngeld, Mutterschaftsgeld, usw... Wir stehen da im Moment echt ein wenig auf dem Schlauch... ...vielen Dank schon mal im Voraus...! Mit freundlichen Grüßen Holger


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie muss sich doch eh bei der AfA melden - die zahlen dann ArbGeld I, später die KK Krankengeld bis zum Ende des Mutterschutzes Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn der ausläuft muss sich sie ja schon Ende Dezember beim Arbeitswmt gemeldet haben. Aus welchem Grund genau das BV ? Ander Jobs kann sie machen ? Dann gibt es ALG1. Wenn sie dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht dann muss Dein Geld reichen. Sie kann sich bei Dir familienversichern sofern Du nicht privat versichert bist. Eine Krankmeldung braucht sie dann nicht, weil sie keinen Arbeitgeber hat und dem Markt Nichtzutreffende Verfügung steht. Elterngeld wäre dann 2x der Mindestsatz + 2x Gewchwisterbonus. Wenn Dein Gehalt nicht reicht müsst ihr H4 oder Wohngeld beantragen. Ab Geburt dürftet ihr dann wieder alleine um die Runden kommen. Sind dann ja mit Elterngeld und Kindergeld knapp 1600€ die Deine Frau bekommt. Wann ist denn der ET ?


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