lias123
Hallo Unser Sohn 23 Monate sollte am 18.09 mit der Eingewöhnung bei der Tagesmutter starten. Diese sagte am 18.09 morgens ab und meinte Mittwoch sollten wir erst beginnen. Grund Am 15.09 kündigte Sie bereits an, dass es eventuell nicht klappt, da sie sehr anstrengende Kinder aktuell habe,18.09 dann die Absage mit Termin auf 20.09. Uns war dann nicht mehr wohl dabei, da die anderen drei Kinder schon eine große Herausforderung für die TM sind, worauf hin wir beschlossen haben unseren Sohn nicht zu ihr zu geben. Vertragsbeginn mit der Betreuung ist erst der 08.10. Nun ist die Frage, kann uns dies in Rechnung gestellt werden, da wir den Vertrag jetzt gekündigt haben? Vertrag konnte nicht Terminlich von TM eingehalten werden ja Danke
Hallo, der Vertrag beginnt im Oktober und die Eingewöhnung sollte schon vor Vertragsbeginn stattfinden, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Tagesmutter hat mit Begründung um 2 Tage verlegt. Da es noch keinen Vertrag gibt, kann ich kein vertragswidriges Verhalten feststellen. Ich denke auch nicht, dass Ihre Befürchtung, sie sei überfordert, als Grund für eine fristlose Kündigung ausreicht. Es bleibt somit die ordentliche Kündigung und die richtet sich nach dem Vertrag. Sie werden also bis zum Vertragsablauf die vereinbarte monatlichen Gebühren zahlen müssen. Liebe Grüße NB
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Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
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Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...
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