Mitglied inaktiv
Ich habe eine Arbeitsstelle angetreten und ich habe den Arbeitsvertag erst ca. 2 Wochen später zu Gesicht bekommen.Dieser beiinhaltet, dass ich mich ausdrücklich dazu bereiterkläre auch an anderen Orten als meine Stadt zu arbeiten.Dies kann ich aber nicht,da ich Kinder zu versorgen habe und der Vater selbstständig ist.Also kann er die Betreung der Kinder nicht immer gewährleisten. Nun habe ich das Arbeitsverhältnis gelöst,da keine Einigung mit dem Arbeitgeber zu finden war, das dieser Passus aus dem Vertrag genommen wird. Nun meine Fragen : Kann das Arbeitsamt mir eine Sperre verpassen, da ich ja das Arbeitsverhältnis selber gekündigt habe ( haben sie mir angedroht). Und kann ich diese vielleicht umgehen, wenn ich mir erstmal irgenteinen 400 Euro- Job suche und dann ergänzende Hilfe beantrage? Vielen Dank für Antworten, Sawny.
Hallo, der Vertrag gilt auch mündlich. Aber Sie tragen die Beweislast, dass es nicht vereinbart war. Im Prinzip stellt sich die Faage, ob es in der Branche/ dem Betrieb so üblich ist! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
ich weiß da nicht wirklich was zu, aber ich habe mich gefragt, ob man seinen Vertrag nicht erst mal ließt bevor man ihn unterschreibt? Wenn Du ihn vor zwei Wochen erst bekommen hast, gehe ich mal davon aus, daß du schon vorher dort gearbeitet hast und ihn jetzt erst gelesen hast. Wann hast du den Vertrag unterschrieben? Verstehe das nicht so recht.
Mitglied inaktiv
Ich habe schon ca. zwei Wochen dort gearbeitet bevor ich den Vertrag bekommen habe.und da in dem Vorstellungsgespräch nie die Rede von solchen Klauseln war, habe ich den Vertrag auch nicht unterschrieben.Darauhin bin ich ja auch zum Amt gegangen um Rat zu suchen, aber es wurde ja gleich mit Sperre gedroht und ich werde ja meine Kinder irgentwo unterbringenkönnen, falls ich mal auswärts muss.Das war die Antwort. Viele liebe Grüsse, Sawny
Mitglied inaktiv
hmmm, ich bin halt kein Anwalt, aber ich würde mal denken, du hast ja den Vertrag nicht unterzeichnet, also kann man dich dafür auch nicht belangen. Andererseits würde dann ja auch kein Arbeitsverhältnis bestehen. Das weiß ich nicht sicher, die Anwältin wirds sicher wissen. Viel Glück dabei. Yvi
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