Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kitabetreuung im BV

Frage: Kitabetreuung im BV

Mama-von-Linchen

Beitrag melden

Hallo, vielleicht ist die Frage nicht allgemein genug, aber ich versuche es mal: Ich bin im BV, da ich keine Zytomegalieimmunität habe und wir nur u3 betreuen. Ich wollte eigentlich gerne im Büro oder so helfen, aber die Chefin wollte das volle BV. Nun bin ich mit der Chefin im Krieg, da sie in der 5. SSW eine Email an alle Eltern schrieb und meine Schwangerschaft verkündete und darüberhinaus einen Aushang für die Laufkundachaft machte u d ich dem widersprach... Jedenfalls tut sie nun alles, um. Mir das Leben schwer zu machen. So hat sie mir zb den Kitaplatz meiner Tochter gekündigt. Die Stelle war damals so ausgeschrieben, dass das Kind kostenlos betreut werden kann. Kostenlos stimmt nicht. Ich muss 120Euro zahlen, aber beaser als 850(private Einrichtung) nun hat sie mir den Platz aber zum 30.4.gekündigt mit der Begründung, dass sie ihn für andere Mitarbeiterkinder brauchen würde. Ich bin nun unsicher, was ich tun soll. Bis ich die 12 Wochen nicht rum habe, will ich gar nichts sagen. Schließlich muss ich theoretisch zurück können und das kann ich ohne Platz ja nicht. Allerdings müsste ich ja auch danach wieder arbeiten können, wenn ich soll und das kann ich ja ohne den Platz gar nicht. Was mache ich denn nun am besten? Den Platz richtig zahlen, geht nicht. Dann bleiben mir noch 50Euro Gehalt übrig. Zuhause betreuen geht theoretisch, aber dann hätte ich auch gerne wieder Betreuungsgeld und das geht doch im BV auch nicht wirklich oder? Ich könnte auch dagegen Klagen, da es irgendwie auch eine Gehaltskürzung im BV ist, weil ich den Platz ja bei meinen Gehaltsvorstellungen berücksichtigen sollte. Ist das der einzig richtige Weg? Wenn ich ehrlich bin, ist es schon hilfreich, sie morgens betreut zu haben. Andererseits will ich sie auch nicht wo hinbringen, wo sie nicht erwünscht ist... Was meint ihr?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Frage ist, was zu dem KiGa-Platz geregelt ist u ob der Ihnen nur dann zsuteht, wenn Sie dort tatsächlich arbeiten. Ansonsten ist das Ungleichbehandlung - wendn Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt u ggf. an einen RA vor Ort. Das die AG allen von der SchwS erzählt, geht natürlich auch nicht - können Sie aber jetzt nicht mehr ändern. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du eine Rechtsschutz hast und somit kein großes finanzielles Riskio, dann würde ich klagen. 1 x wegen des Betreuungsplatzes und 1 x wegen der Ausquatscherei gegenüber den Eltern. Dieser private Kindergarten braucht dringend Nachhilfe im Personalrecht. Perspektive würde ich dort nach der Geburt oder EZ eh nicht sehen, also nix zu verlieren. Die Kosten für die Betreuungskosten einer anderen Kita usw. würde ich alles geltend machen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe dazu eine andere Meinung als die Vorschreiberin. Du bist im BV und kannst die wertvolle Zeit zu Hause mit deinem eigenen Kind zubringen. Wenn dein Kind in der Kita ist, dann bringt es die ganzen Infektionskrankheiten mit in die Kita, für die du eigentlich freigestellt wurdest. Nicht logisch. Sollte es zur Fehlgeburt kommen, muss dein Kind selbstverständlich wieder in die Kita aufgenommen werden, damit du nach einer gewissen Krankschreibungsdauer wieder arbeiten kannst. Wenn du klagen möchtest, kannst du die Weiterbeschäftigung im Büro des Kindergartens einklagen. So ansteckend ist CMV nicht, dass du nicht administrative und organisatorische Aufgaben übernehmen könntest. Der AG wäre verpflichtet, dich im Sinne der Rangfolge der Maßnahmen mit solchen Aufgaben weiterzubeschäftigen. Das neue Mutterchutzrecht sieht das ausdrücklich vor.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bei Datenschutzangelegenheiten ist der Spaß für die Vorschreiberin vorbei :-D Allein dagegen wäre ich vorgegangen, die Schikane jetzt ist nur das I-Tüpfelchen.


Mama-von-Linchen

Beitrag melden

Ich tendiere tatsächlich auch zum rausnehmen. Meint ihr, ich kann dann wieder Betreuungsgeld bekommen. Man soll ja nicht besser gestellt sein. Allerdings soll man auch den Kitaplatz nicht weggenommen bekommen.... Wegen Krankheit ist es vielleicht tatsächlich sinnvoll. Und im Winter wird sie eh drei und muss da raus.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

So viel ich weiß, ist das Betreuungsgeld abgeschafft worden. Vielleicht kannst du sie etwas eher in den neuen Kindergarten eingewöhnen?


cube

Beitrag melden

Ich gehe da eher mit Hubbendubbel. Klar kann sie momentan ihr Kind zu Hause betreuen. Was aber, wenn es doch zu einem Abbruch der Schwangerschaft kommt (die ersten 3 Monate sind ja noch nicht rum)? Dann ist der Platz bereits von einem anderen MA-Kind besetzt und so wie die Chefin/Situation mit der Chefin geschildert wurde, wird sie eher nicht den Platz für das Kind der AP wieder frei machen. Ich würde mich zumindest anwaltlich beraten lassen. Auch im Hinblick auf das BV. Es macht nicht den Eindruck, als ob die Chefin wirklich Interesse daran gehabt hätte, einen anderen Arbeitsplatz zu finden oder zu schaffen. Was ja letztendlich zu den Nachteilen für die AP führt. Von der Verletzung der Persönlichkeitsrechten mal ganz abgesehen...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ach Cube, mit mir waren gleichzeitig 4 weitere Frauen im Bekanntenkreis schwanger, ich bin die Einzige die ihr Kind am Abend ins Bett bringen kann. Nicht etwa Verluste in den ersten 12 Wochen. Nein 13 SSW, 21 SSW bemerkt vermutlich 18 SSW, 26 SSW Wehen und Totgeburt, 39 SSW Komplikationen bei der Geburt... Es ist furchtbar, viele sind sich dessen nicht bewusst. Deswegen meine ich immer ein AG braucht immer Plan A und B. Im vorliegenden Sachverhalt habe ich auch daran gedacht, dass der Kitaplatz dann im Fall xyz weg ist. Unmöglich das Unternehmen. :-(


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, die Kita, die bisher unsere beiden Kinder seit 2 Jahren betreut, hat uns heute fristlos die Kündigung unseres Kindergartenvertrages vorgelegt, d.h. ab morgen kann nach Aussagen der Kita keine Betreuung der Kinder mehr stattfinden. Ist das rechtlich ok? In unserem Kindergartenvertrag steht: "die Kündigung dieses Vertrages muss m ...

Liebe Frau Bader, unser Kita-Betreuungsvertrag umfasst täglich 9 Stunden. Dieser soll nun vom Träger sukzessive auf 8 Stunden reduziert werden - bei neuen Verträgen (zB gibt es auch Vertragsänderungen beim Wechsel gibt von der Krippe in die Ü3 Gruppe.). Ist das rechtlich haltbar? Wir haben vertraglich einen Passus in dem steht, dass Änderungen d ...

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Kita muss auf Grund von Personalmangel die vertraglich vereinbarten 45 Std. reduzieren. Es handelt sich hier um eine Caritas geführte Kita in NRW. Soweit können das alle auch nachvollziehen und versuchen das beste daraus zu machen. Nun habe ich heute jedoch einen neuen Betreuungsvertrag erhalten. Dieser i ...

Gibt es einen wie auch immer gearteten rechtlichen Anspruch auf Betreuung des Kindes, wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub während der Schließzeiten der Kita bewilligt und die Kita keine Notbetreuung anbietet (und auch keine andere Bezugsperson des Kindes freinehmen kann)? Also zB externe Notbetreuung (gibt es das? durch irgendeinen Träger o.ä.?), Re ...

Hallo. Mein Kindergarten hat einen neuen Betreuungsplan und möchte die Kinder in zwei Gruppen aufteilen. Das heißt wenn diesen Monat wegen Personalmangel notbetreuung ist, dann ist Gruppe 1 dran und nächsten Monat Gruppe 2. und da soll es dann egal sein wer arbeitet und wer nicht. Aber es ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, das Kinder die ...

Gute Morgen, unsere (städtische) Kita in Köln hat die Betreuungszeiten für Kinder, die mit wöchentlich 35 oder weniger Stunden betreut werden stark eingeschränkt. Wer sein Kind 45 Stunden pro Woche betreuen lässt, für den gelten die normalen Zeiten von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Meldet man sein Kind nun mit 35 oder 25 Betreuungsstunden pro Woche a ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wird bald 5 und besucht seit 3 Jahren KiTa. Er hat Integrationsstatus A bekommen, weil er im Kontakt mit andere Kindern sehr kompliziert ist, aber seit einigen Zeit ist das allerdings alles deutlich besser geworden (keine Agressivität mehr usw.). In erstem KiTa Jahr musste ich ihn regelmäßig gleich nach einem ...

Hallo Frau Bader. In unserer Kita herrscht seit ein paar Tagen ein starker Personalmangel. Welche Ansprüche habe ich, wenn die Kita den Vertrag nicht erfüllen kann? Natürlich haben die arbeitenden Eltern Vorrang, aber wir zahlen ja auch unseren Beitrag trotz meiner Elternzeit.  Im Vetrag habe ich dazu nichts gefunden. Wir wohnen in NRW. ...

Liebe Frau Bader, die Kita meiner Tochter hat alle zwei bis vier Wochen Personalengpässe und hat diese bislang mit Kürzung der Öffnungszeiten kompensiert. Beim letzten Mal wurde zusätzlich festgelegt, dass nur die Kinder betreut werden, deren Eltern einen 8 Stunden Vertrag geschlossen haben. Die übrigen Kinder mit geringerem Betreuungsumfang we ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme Ende Mai einen geplanten Kaiserschnitt. Wie viel Anspruch auf Mutterschutz habe ich nach dem Kaiserschnitt? Ich habe eine 3 jährige Tochter und hätte gerne einen Notbetreuungsplatz in Kita über die Sommerferien ( NRW )  Kann mir die Kita dies verweigern?  Viele Grüße  Angelina Breuking