Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausschluss von der Kitabetreuung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ausschluss von der Kitabetreuung

Missy31

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Liebe Frau Bader, die Kita meiner Tochter hat alle zwei bis vier Wochen Personalengpässe und hat diese bislang mit Kürzung der Öffnungszeiten kompensiert. Beim letzten Mal wurde zusätzlich festgelegt, dass nur die Kinder betreut werden, deren Eltern einen 8 Stunden Vertrag geschlossen haben. Die übrigen Kinder mit geringerem Betreuungsumfang werden nicht betreut. Heute erreichte uns eine Nachricht von der Kita, dass diese Regelung ebenfalls für den morgigen Tag gelte und für die kommende Woche an zwei Tagen. Die Aussage ist, dass man bei einem 6 Stunden Vertrag ja wahrscheinlich nicht berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt ist und somit die Betreuung des Kindes dennoch gewährleisten kann. Unsere Frage ist, ob diese Regelung rechtens ist, bzw. wir auf unseren Rechtsanspruch berufen können. Inzwischen fragen wir uns, ob diese Aktion gegen einen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Wie würden Sie das bewerten? Herzlichen Dank vorab!    


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ganze Thema ist sehr schwierig. Am besten weisen Sie dem KiGA durch Vorlage einer bescheinigung Ihres AG mit, dass Sie auch bei halbem Platz auf die Betreuung angewiesen sind. Liebe Grüße NB


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