annarick
Hallo Frau Bader. In unserer Kita herrscht seit ein paar Tagen ein starker Personalmangel. Welche Ansprüche habe ich, wenn die Kita den Vertrag nicht erfüllen kann? Natürlich haben die arbeitenden Eltern Vorrang, aber wir zahlen ja auch unseren Beitrag trotz meiner Elternzeit. Im Vetrag habe ich dazu nichts gefunden. Wir wohnen in NRW. Vielen Dank Anna
Hallo, 1. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen. 2. Anspruch auf Notbetreuung besteht nur bei Bedarf (voll arbeitende Mütter, Alleinerziehende). Wenn Sie eh zu Hause sind, werden Sie selber betreuen müssen. Liebe Grüße NB
Dojii
Vermutlich keine, mal von Kulanzregelungen der Kommune abgesehen. Schau mal in die Kita-Satzung deiner Kommune, da steht vermutlich drin, dass die Elternbeiträge als Pauschale und nicht anteilig zu einer Betreuungsleistung erhoben werden. Damit musst du sie auch voll zahlen, selbst wenn dir keine Gegenleistung erbracht werden kann.
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