Kathi23
Liebe Frau Bader, unser Kita-Betreuungsvertrag umfasst täglich 9 Stunden. Dieser soll nun vom Träger sukzessive auf 8 Stunden reduziert werden - bei neuen Verträgen (zB gibt es auch Vertragsänderungen beim Wechsel gibt von der Krippe in die Ü3 Gruppe.). Ist das rechtlich haltbar? Wir haben vertraglich einen Passus in dem steht, dass Änderungen der Betreuungszeit und der Beiträge dem Träger vorbehalten sind. Fühlen uns etwas ausgeliefert. Danke vorab für Ihre Einschätzung! Viele Grüße Kathi
Hallo, wenn die Änderungen nicht sittenwidrig sind, halte ich es aufgrund des Passus zulässig. Wenn es von 9 Stunden auf 8 Stunden reduziert wird, wird es nicht sittenwidrig sein. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, wenn ihr den Vertrag so unterschrieben habt, hat sich das der Träger ja absegnen lassen. Von daher: Ja, das darf er. Viele Grüße
Frida19
Ja, durch den o.g. Passus ist das so rechtlich haltbar. Ihr habt das so unterschrieben und hättet damit jederzeit mit so etwas rechnen müssen. Mal davon ab -- fast jeder Träger hat diesen Passus in seinen Verträgen. Aus Trägersicht kann es nämlich immer sein, das es viel Mitarbeiterausfall gibt o.ä. der nicht mehr kompensiert werden kann und dann muss es eine Möglichkeit geben, an den Betreuungszeiten zu schrauben. Hintertür sozusagen (platt gesagt).
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