BebiGina
Hallo Frau Bader, ich bin seit 2015 rechtskräftig geschieden, trage derzeit aber noch den Nachnamen meines Exmannes. Nun bin ich schwanger und der jetzige Erzeuger hat sich komplett aus meinem Leben genommen. Damit mein jetziges Kind meinen Mädchennamen erhält wollte ich wissen, ob ich dafür vorher meinen Mädchennamen annehmen muss? Danke und VG
Hallo, genau. Sie ändern den Namen und das Kind bekommt den Familiennamen, die Sie bei der Geburt haben. Liebe Grüße NB
Pamo
Das Kind kann deinen oder den Namen des Vaters bekommen. Das letzte Wort hast du. Dein früherer Name steht derzeit nicht zur Auswahl.
netteKlarinette
Das Kind bekommt automatisch den Namen, den du bei der Geburt trägst. Wenn du bis zur Geburt deinen Mädchennamen wieder trägst, bekommt es diesen. Anders geht’s nicht.
BebiGina
Danke sehr
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