Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesname nach der Geburt wenn ich noch den Nachnamen meines Exmannes trage.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesname nach der Geburt wenn ich noch den Nachnamen meines Exmannes trage.

BebiGina

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Hallo Frau Bader, ich bin seit 2015 rechtskräftig geschieden, trage derzeit aber noch den Nachnamen meines Exmannes. Nun bin ich schwanger und der jetzige Erzeuger hat sich komplett aus meinem Leben genommen. Damit mein jetziges Kind meinen Mädchennamen erhält wollte ich wissen, ob ich dafür vorher meinen Mädchennamen annehmen muss? Danke und VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, genau. Sie ändern den Namen und das Kind bekommt den Familiennamen, die Sie bei der Geburt haben. Liebe Grüße NB


Pamo

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Das Kind kann deinen oder den Namen des Vaters bekommen. Das letzte Wort hast du. Dein früherer Name steht derzeit nicht zur Auswahl.


netteKlarinette

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Das Kind bekommt automatisch den Namen, den du bei der Geburt trägst. Wenn du bis zur Geburt deinen Mädchennamen wieder trägst, bekommt es diesen. Anders geht’s nicht.


BebiGina

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Danke sehr


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