Mutti85
Hallo Frau Bader, bei mir ist es etwas kompliziert, ich fange aber einfach mal an. Ich bin derzeit bei meinem Hauptarbeitgeber unbefristet eingestellt und derzeit noch bis Ende 2016 (20.12.2016) in Elternzeit von meiner ersten Tochter (geb Oktober 2013). Ich hatte 3 Jahre beantragt und bekommen, Elterngeld von meinem bisherigen Vollzeitlohn habe ich für 2 Jahre ausgezahlt bekommen. Seit Juli arbeite ich bei einem anderen Arbeitgeber auf 400€ an der Kasse. Ist von meinem Haupt-Arbeitgeber genehmigt worden, ist hier im Ort und klappt super. Nun wollen wir eigentlich zeitnah ein Geschwisterchen basteln. Fragen uns jedoch, wann es besser wäre. Im Moment sehe ich es so (nachdem ich viel gelesen habe), dass -sollte ich nun schwanger werden- bei einer Elterngeldberechnung mein 400€ Job ausschlaggebend wäre. Das wäre noch nicht das schlimmste, weil der ja bis zu 100% angehoben werden würde. Mutterschutz würde ich dann jedoch auch bei dem 400€ Job nehmen müssen?! Da hab ich gelesen, dass es da nur pauschal 210€ gibt. Jetzt wissen wir gar nicht, wie das alles genau berechnet wird. Also Elterngeld und Mutterschaftsgeld in der derzeitigen Situation. Ich überlege sonst, noch zu warten, bis ich Teilzeit bei meinem Hauptarbeitgeber wieder anfange und dann auch dort Elternzeit und Mutterschutz nehmen zu können. Oder ist es so, dass der Minijob gar nicht ausschlaggebend ist, weil er nicht bei meinem Hauptarbeitgeber ist? Viele Grüße
Hallo, 1. EZ geht nur bis zum 3. Geb. des Kindes 2. Es zählt der Verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt (ohne Monate, in denen man EG o MG bekommen hat). Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Öhm, bis Dezember 16 kannst Du keine Elternzet haben, das wären mehr als 3 Jahre, wenn das Kind im Oktober geboren ist. Wenn es finanziell für Euch reicht, dann kannst Du ab sofort basteln. Die laufende Elternzeit beendest Du zum Tag vor neuem Mutterschutz beim Hauptarbeitgeber. Dann bekommst Du den vollen Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind. Der Nebenjob wird ja eh auf die Elternzeit begrenzt sein, endet dann dementsprechend.
Mutti85
Ja, bis Dezember 2016, weil er ja erst nach den 8 Wochen Mutterschutz angefangen hat der Zeitraum ;) Das mit dem Mutterschutz ist tatsächlich so, dass der alte Lohn ausschlaggebend ist? Und Elterngeld wird dann aber tatsächlich nur vom 400€ Job berechnet? Dann ist es wirklich wenig, weil ich es gern wieder auf 2 Jahre splitten lassen wollte😯
Sternenschnuppe
Das geht rechtlich nicht Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Man hat ab Geburt 36 Monate. Wen Euch das nicht reicht, dann musst Du mehr Einkommen generieren. Es zählen für das Elterngeld immer die 12 Monate vor Mutterschutz.
Colien07022004
Da bist du aber sehr falsch informiert. EZ ist immer ab Geburt, nur werden die ersten zwei Elternzeitmonate durch Mutterschaftsgeld ersetzt, was dtl mehr ist als EG. Ich hatte ein Frühchen und 16 Wochen Mutterschutzgeld bezogen und nur 8 Monate EG - dennoch ist am 1.2.3. Geburtstag jeweils Schluss mit dem EG. Du bist also ab dem 3. Geburtstag deiner Tochter ohne Einkommen!
Mitglied inaktiv
die ap hat doch eine ganz andere frage!!!?? ohne elterngeld ist sie doch jetzt schon, sie hat es sich auf 2 jahre splitten lassen, oktober 2013 + 2 jahre = oktober 2015 oder hab ich was verpasst???
Sternenschnuppe
Frage wurde ja beantwortet. War nur ein Hinweis, weil ab 3. Geb. z.B. die Krankenkasse selbst gezahlt werden müsste , da es keine Elternzeit mehr sein kann
Mitglied inaktiv
mein posting ging an colien, deswegen habe ich es unter sie gepflanzt.
Sternenschnuppe
Ups, sorry ...
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