Seni_86
Liebe Frau Bader, ich bin aktuell krankgeschrieben (nicht schwangerschaftsbedingt) und beziehe Krankengeld von der Krankenkasse. Das wird vorraussichtlich auch noch bis 1 Monat vor der Geburt so sein. Dann läuft das Krankengeld aus. Mein AG hat mir während der Krankheit gekündigt. Habe ich dann trotzdem Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wie geht es nach der Geburt weiter? Nach meinen Recherchen würde ich nur 300 Euro Elterngeld bekommen, da Krankengeld nicht als Einkommen zählt, das ist natürlich sehr wenig. Habe ich alternativ dann trotz Baby Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (vor meiner Krankheit habe ich viele Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet und habe grundsätzlich Anspruch)? Ich würde schon gern 1Jahr mit dem Baby Zuhause bleiben und erst dann wieder arbeiten gehen. Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können. Vielen Dank
Hallo, 1. Sie sollten sich während der SchwS arbeitssuchend melden, damit Sie während des Mutterschutzes MG in Höhe von Krankengeld bekommen. 2. Das EG berechnet sich aus dem LOhn der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG. Monate mit KG (nicht schwangerschaftsbedingt) zählt mit 0 €, so dass Sie nur den Basisbetrag von 300 € bekommen. 3. Wenn Sie nach der Geburt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das Kind fremdbetreut ist, bekommen Sie ArbGeld1. Da dies nicht der Fall ist, wird, je nach Verdienst des Vaters, soziale Unterstützung bleiben. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Um ALG 1 zu beziehen, must du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Da du das nicht tust, gibt es auch nichts. In erster Linie ist dein Partner/KV für euch zuständig.
Mitglied inaktiv
leider hast du keinen Anspruch auf alg1, aber u.u. auf alg2. kommt auf die anderen anderen umstände an, zb ob du mit dem vater des kindes zusammenlebst, verheiratet bist etc. ICH deduziere aus der frage, dass der kv NICHT solvent ist, bzw dass du alleinschwanger bist....
Mitglied inaktiv
Der Kindsvater ist unterhaltsverpflichtet, sonst gibts noch Hartz-IV.
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