Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenplatz widerrufen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenplatz widerrufen

MeineKleineMaus

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Guten Morgen, langsam komme ich ans zweifeln ob meine Entscheidung richtig war. Ich habe meine Kleine ab August für den Kindergarten angemeldet, beginnen tun wir aber erst ab Oktober. Ab Januar muss ich wieder arbeiten, da rutscht man nicht mehr so einfach nach und ich hatte Glück einen Platz zu bekommen. Sie ist dann erst 10 Monate alt, ich überlege ob das nicht zu früh ist. Daher meine Frage, kann ich den Kindergartenplatz noch kurz vor Beginn widerrufen? Kündigen? Ich überlege sie vielleicht doch erst 2020 rein zu geben. Meine zweite Frage, Elternzeit beim AG bis Januar beantragt, kann ich diesen im Sommer noch verlängern? Lieben Dank für Ihre Rückmeldung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.Sie haben einen verbindlichen Vertrag unterschrieben, da muss man schauen, was für Kündigungsfristen vereinbart sind. Außerdem muss Ihnen klar sein, dass Sie Ihren Anspruch auf einen neuen Kindergartenplatz verlieren und hinten runter fallen können. 2. Einen Anspruch auf Verlängerung haben Sie nur, wenn Sie am Anfang mindestens zwei Jahre beantragt hatten. Liebe Grüße NB


la-floe

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hi, wenn du schon einen Vertrag im KiGa unterschrieben hast ist dieser bindend, Du kannst da nur auf die Kulanz des Trägers hoffen. Zur Elternzeit: offensichtlich hast du weniger als 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Deswegen brauchst du für JEDE Veränderung die Zustimmung deines Arbeitgebers. Gibt dieser die Zustimmung nicht, musst du arbeuten gehen wie geplant. floe


drosera

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Hallo, was steht denn im Vertrag zur Kündigungsfrist? Normalerweise kann man unter Einhaltung auch vor Antritt schon kündigen.


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