Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man Elternzeit vor Antritt krankeitsbedingt widerrufen?

Frage: Kann man Elternzeit vor Antritt krankeitsbedingt widerrufen?

sonja1987

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Hallo Frau Bader, Mein Mann hat vor 2 Wochen einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Parallel dazu einen Antrag auf Arbeiten in Elternzeit, weil er auf Teilzeit runter wollte um mehr für die Familie da sein zu können. Nun ist er erkrankt und kann das Arbeiten in Elternzeit (ab 22.5.23) nicht antreten. Damit ist auch der Antrag auf Elternzeit sinnlos geworden. Der Arbeitgeber ist leider gar nicht kulant und auch nicht gesprächsbereit. Hat mein Mann die Möglichkeit den Antrag auf Elternzeit zu widerrufen? Es ist absehbar, das er mehrere Monate krank sein wird. Viele Grüße Sonja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Er kann doch dann für die Teilzeit Krankengeld bekommen. Wenn er natürlich eine sehr schwere Krankheit hat oder die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, kann man die Elternzeit vorzeitig beenden. Liebe Grüße NB


Suomi

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In besonderen Härtefällen kann beantragt werden, dass die Elternzeit vorzeitig beendet wird oder eben gar nicht angetreten wird. Solche Härtefälle können sich zum Beispiel ergeben aus der schweren Krankheit oder der Behinderung oder dem Tod eines Elternteils oder eines Kindes. Ein Härtefall kann auch vorliegen, wenn die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Diesen Antrag kann der Arbeitgeber nur innerhalb von 4 Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.


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