Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man Elternzeit vor Antritt krankeitsbedingt widerrufen?

Frage: Kann man Elternzeit vor Antritt krankeitsbedingt widerrufen?

sonja1987

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Mein Mann hat vor 2 Wochen einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Parallel dazu einen Antrag auf Arbeiten in Elternzeit, weil er auf Teilzeit runter wollte um mehr für die Familie da sein zu können. Nun ist er erkrankt und kann das Arbeiten in Elternzeit (ab 22.5.23) nicht antreten. Damit ist auch der Antrag auf Elternzeit sinnlos geworden. Der Arbeitgeber ist leider gar nicht kulant und auch nicht gesprächsbereit. Hat mein Mann die Möglichkeit den Antrag auf Elternzeit zu widerrufen? Es ist absehbar, das er mehrere Monate krank sein wird. Viele Grüße Sonja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Er kann doch dann für die Teilzeit Krankengeld bekommen. Wenn er natürlich eine sehr schwere Krankheit hat oder die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, kann man die Elternzeit vorzeitig beenden. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

In besonderen Härtefällen kann beantragt werden, dass die Elternzeit vorzeitig beendet wird oder eben gar nicht angetreten wird. Solche Härtefälle können sich zum Beispiel ergeben aus der schweren Krankheit oder der Behinderung oder dem Tod eines Elternteils oder eines Kindes. Ein Härtefall kann auch vorliegen, wenn die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Diesen Antrag kann der Arbeitgeber nur innerhalb von 4 Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, bin zum 2ten mal schwanger und habe meinem AG eine Verkürzung der Elternzeit mitgeteilt. Er jedoch hat meine Verkürzung widerrufen mit diesem Satz: Soll die Elternzeit aus dem Grund verkürzt werden, um von dem AG während der Mutterschutzzeiten Geld zu erlangen, stellt sich dies als rechtsmißbräuchlich da. Nachzulesen im Erfurter Komme ...

Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit bis Ende 2014. Am Montag werde ich für ca. 6-7 Stunden pro Woche bei meinem Arbeitgeber wieder anfangen. Meine Frage ist nun: was mache ich, wenn ich merke, dass sich die Tätigkeit doch nicht mit der Betreuung meiner Tochter vereinbaren lässt? Kann ich die Teilzeittätigkeit auch widerrufen und wieder ga ...

Sehr geehrte Frau Bader, derzeit arbeite ich Teilzeit in Elternzeit. Soeben wurde das 3. und letzte Jahr EZ in TZ beantragt und genehmigt. Nun bin ich wieder ganz frisch schwanger und möchte gerne bis zum Beginn der Mutterschutzfrist wieder voll arbeiten. Kann ich die getroffene Vereinbarung noch vor Eintritt des Muschutzes (denn das es dann ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin hebamme in Eltenrzeit. Ich wollte nun als Teilzeit in Elternzeit zurück kehren, habe hierfür bereits einen Vertrag. Allerdings kam nun heraus, dass ich vollen Schichtdienst leisten soll und für mich keine Ausnahmen in der Elternzeit gemacht werden. Dies ist für mich nicht machbar, daher möchte ich von dem Vertra ...

Liebe Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht mit dem Wunsch, nach einem Jahr in Teilzeit wieder in den Beruf zurückzukehren. Das hat bei meiner Tochter wunderbar geklappt. Nun hatte mein Sohn allerdings eine große Herz-OP und wir würden ihn ungern jetzt schon in die Betreuung geben, zudem haben wir derzeit auch erst einen Kita ...

Hallo Frau Bader, mein Mann wollte 2 Monate Elternzeit nehmen (19.08. - 20.10.) und hat diese auch schriftlich formlos beim Arbeitgeber angemeldet. Er ist in einem befristeten Anstellungsverhältnis (seit 11/2016 - 2. Befristung). Nun wurde ihm vergangene Woche mitgeteilt, dass sein Vertrag mit Oktober 2018 ausläuft und nicht verlängert wird. Er ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch reichlich Urlaub von vor meiner Elternzeit übrig. (Fast 60 Tage). Vor 2 Wochen habe ich angefangen "Teilzeit in Elternzeit" zu arbeiten und dies geht bis zum 02.01.2027 so. Das Datum und die Teilzeit habe ich extra so gewählt, damit ich den restlichen Resturlaub dann über 2 volle Jahre (2027 & 2028) abbauen k ...